Lehramtsanwärter*innen
Der Beihilfeantrag muss von dir selbst gestellt und unterschrieben werden – andere Personen benötigen eine Vollmacht. Die Beihilfe muss innerhalb von zwei Jahren beantragt werden. Nach dem formalen Erstantrag kannst du die Beihilfe-App „Beihilfe NRW“ nutzen.
Stand 2023 – Der Beihilfeantrag muss von den Beihilfeberechtigten grundsätzlich selbst gestellt und unterschrieben werden. Erstattungsanträge durch sonstige Personen wie Partner*innen oder Familienangehörige benötigen eine entsprechende Vollmacht. Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb von zwei Jahren beantragt wird.
Beihilfeanträge müssen schriftlich bei der Beihilfestelle eingereicht und direkt der Bezirksregierung zugeleitet werden. Entsprechende Antragsvordrucke sind in den Sekretariaten der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung sowie auf der Homepage der Bezirksregierungen erhältlich. Zusammen mit den Kopien der Rechnungen (keine Originalbelege) schickst du den Beihilfeantrag (in der Kurz- oder Langfassung) an die Zentrale Scanstelle Beihilfe nach Detmold. Nach dem Erstantrag kannst du auch die Beihilfe-App „Beihilfe NRW“ nutzen. Bei erstmaliger Antragstellung oder Änderung des Versicherungsschutzes (nicht bei Beitragsänderung) musst du mit dem Antrag einen Versicherungsnachweis der privaten Krankenversicherung einreichen.
Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Beihilfeantrag informieren.