Lehramtsanwärter*innen
Lehramtsanwärter*innen erhalten im Krankheitsfall eine Beihilfe mit 50 Prozent Kostendeckung. Die andere Hälfte kann eine private Krankenversicherungen übernehmen. Während des Referendariats kann die die gesetzliche Krankenversicherung fortgesetzt werden – das kann nach dem Dienst von Vorteil sein.
Stand 2023 – Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Landes erhalten Lehramtsanwärter*innen (LAA) im Krankheitsfall eine Beihilfe zu den entstandenen Krankheitskosten. So werden in der Regel 50 Prozent der Krankheitskosten von der Beihilfestelle erstattet. Da die Beihilfestellen in der Regel nur 50 Prozent tragen stellt sich die Frage, wie der Differenzbetrag abgesichert werden kann.
Da eine private Versicherung somit nur die verbleibende Hälfte der Kosten abdecken muss, ist sie in der Regel recht kostengünstig. Frauen zahlen allerdings deutlich mehr – eine mögliche Schwangerschaft wird in der privaten Krankenversicherung als Kostenrisiko betrachtet!
Die Preise der privaten Versicherungen (aber auch Leistungen) sind durchaus unterschiedlich, Vergleiche lohnen sich. Wenn du während des Studiums in der gesetzlichen Krankenversicherung warst, kann du diese im Vorbereitungsdienst freiwillig fortsetzen (allerdings ohne Beitragszuschuss des Arbeitgebers). Dies beeinträchtigt zwar deinen Beihilfenanspruch, kann aber nach dem Vorbereitungsdienst von Vorteil sein.
Da mit dem Tage der Beendigung des Vorbereitungsdienstes – also mit Aushändigung des Zeugnisses – die Beihilfeberechtigung als LAA entfällt, empfehlen wir dir dringend, dich rechtzeitig mit der privaten Krankenversicherung über die Fortsetzung und Aufstockung des Krankenversicherungsschutzes zu verständigen, wenn der Übertritt in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich ist oder die Übernahme in ein Beamt*innenverhältnis auf Probe oder ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis erfolgt. Da die Beitrittsmöglichkeiten zur gesetzlichen Krankenversicherung nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes sehr begrenzt sind, stellt sich bereits vor seinem Beginn die Frage, ob die studentische Krankenversicherung nach Ablauf des Studiums für die Übergangszeit, für die Dauer des Vorbereitungsdienstes und die Zeit danach als freiwillige Versicherung fortgesetzt werden sollte.
Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Beihilfeantrag informieren.