Stand 2023 – Im Referendariat sind Lehramtsänwärter*innen (LAA) Beamt*innen auf Widerruf. Beamt*innen sind generell von der Sozialversicherung befreit. Es gibt keinen Zuschuss des Dienstgebers zu den Beiträgen einer gesetzlichen Krankenversicherung. Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Landes erhalten LAA wie alle Beamt*innen im Krankheitsfall eine Beihilfe zu den entstandenen Krankheitskosten. So werden in der Regel 50 Prozent der Krankheitskosten von der Beihilfestelle erstattet. Wie hoch der Beihilfeanspruch – also der Anteil der zu erstattenden Kosten – ist, hängt ganz von deiner persönlichen Situation ab.

Beihilfebemessungssätze

  • für Beihilfeberechtigte selbst: 50 Prozent (70 Prozent bei zwei oder mehr Kindern)
  • für berücksichtigungsfähige Ehepartner*innen: 70 Prozent
  • für ein berücksichtigungsfähiges Kind: 80 Prozent

Was ist mit den restlichen Kosten?

In Ergänzung der Beihilfe sollten Beamt*innen eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Die PKV-Unternehmen bieten für LAA einen beihilfeergänzenden Ausbildungstarif an. Hier kann es jedoch aus Altersgründen oder bei besonderen Versicherungsrisiken (Vorerkrankungen, chronische Erkrankungen, aber auch Schwangerschaft) zu Schwierigkeiten kommen, wenn das PKV-Unternehmen den Abschluss einer solchen Versicherung verweigert. Der Zugang zum Ausbildungstarif ist in den PKV-Unternehmen zum Teil von unterschiedlichen Altersgrenzen abhängig – beispielsweise gilt dieser nur zur Vollendung des 39. Lebensjahres. Im Übrigen besteht für die PKV-Unternehmen bei Beamt*innen auf Widerruf im Vorbereitungsdienst kein Aufnahmezwang, allerdings durchaus für Beamt*innen auf Probe in den ersten sechs Monaten nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses. In diesem Fall muss die gesetzliche Krankenversicherung aus der Studienzeit oder der bisherige private Krankenversicherungsschutz fortgesetzt werden.

Beihilfeantrag im Bildungslexikon

Infos zu Beihilfe

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