Stand 2022 – Ganztagsschulen sollen zu mehr Chancengleichheit im Bildungssystem führen. Zudem tragen sie erheblich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. In NRW gibt es offene Ganztagsschulen (OGS) (§ 9 Abs. 3 SchulG) und gebundene Ganztagsschulen (§ 9 Abs. 1 SchulG). In einem gesonderten Erlass sind die wichtigsten Bestimmungen geregelt (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 16.02.2018- 325-3.04.02-142481).

 

Offene Ganztagsschulen

Ganztagsschulen im Primarbereich sind in der Regel offene Ganztagsschulen (OGS). Über 90 Prozent der Grundschulen haben mittlerweile einen offenen Ganztag, den etwa 75 Prozent der Kinder besuchen. Da der offene Ganztag aber ein freiwilliges Angebot ist, das nicht von allen Kindern wahrgenommen wird, können Unterricht und Betreuungsangebot nicht miteinander verzahnt werden. 2018 wurde von der Landesregierung per Erlass noch mehr Flexibilität ermöglicht. Schüler*innen können am Nachmittag auch an außerschulischen Bildungsangeboten, Therapien oder ehrenamtlichen Tätigkeiten teilnehmen. Ein pädagogisch wünschenswertes Ganztagskonzept mit konsequenter Rhythmisierung von Unterricht und außerunterrichtlichen Angeboten lässt sich so allerdings noch schwieriger umsetzen.

 

Gebundene Ganztagsschulen

Die Zahl der Ganztagsschulen steigt in NRW seit Jahren. Ganztagsschulen im gebundenen Ganztag sind meist Gesamt- und Sekundarschulen, häufig auch Haupt- und Förderschulen. Bei Realschulen liegt der Ausbau bei rund einem Viertel der Realschulen. Knapp 29 Prozent der Gymnasien arbeiten mittlerweile im gebundener Form. Die GEW NRW setzt sich für mehr Ganztagsschulen in gebundener Form mit einem guten Konzept der Verzahnung von Unterricht und Freizeitphasen ein. Längerfristig fordern wir die Umwandlung der OGS in gebundene Ganztagsschulen, um herkunftsbedingte Ungleichheiten besser ausgleichen zu können. Individuelle Förderung und Lernzeiten statt Hausaufgaben unterstützen das Ziel der Chancengleichheit.

 

Rechtsanspruch auf Ganztagbetreuung

Der Bereich des Ganztags wird in den nächsten Jahren erheblich ausgeweitet werden, denn nach langem Ringen haben sich Bund und Länder geeinigt, dass jedes Kind, das ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommt. Bis zu 200 000 zusätzliche Plätze müssen geschaffen werden, um den Rechtsanspruch umsetzen zu können.

Wir fordern: Der Rechtsanspruch auf Plätze im Offenen Ganztag muss mit einheitlichen, verbindlichen Qualitätsstandards verbunden werden. Bleiben die gegenwärtigen Arbeitsbedingungen bestehen, droht ein erheblicher Fachkräftemangel. Aktuell arbeiten viele Mitarbeiter*innen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, das Personal wechselt häufig. Es fehlt eine faire Entlohnung, Zeit für Vor- und Nachbereitung, sowie Qualifizierung und Fortbildung aller Beschäftigten. Eine geregelte Fachkraft-Kind-Relation und eine finanzielle Ausstattung der OGS, die eine tarifliche Bezahlung der Beschäftigten nach TVöD sicherstellt, sind daher unverzichtbare erste Schritte, welche die Attraktivität des Arbeitsplatzes OGS erhöhen und die OGS für ausgebildete Fachkräfte interessant machen würden. Wir setzen uns dafür ein, dass gesetzliche Mindeststandards für die OGS im Schulgesetz festgeschrieben werden – dazu gehören die Personal-, Sach- und Raumausstattung sowie eine tarifliche Bezahlung der Mitarbeiter*innen.