Stand 2023 – Inklusion bedeutet, dass alle Schüler*innen gemeinsam unterrichtet werden und nicht zwischen solchen mit und ohne Behinderung unterschieden wird. Die Zahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die eine allgemeine Schule in NRW besuchen, steigt stetig. Inzwischen nehmen mehr als 43 Prozent der Schüler*innen mit Förderbedarf am gemeinsamen Lernen in den Regelschulen teil. Allerdings steigt seit Jahren auch die Zahl der Schüler*innen mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf kontinuierlich.

 

Neuausrichtung der Inklusion

Bereits im Koalitionsvertrag kündigte die Landesregierung aus CDU und FDP 2017 an, bei der schulischen Inklusion umzusteuern. Das zentrale Versprechen lautete, durch verbindliche Qualitätsstandards die Situation an Schulen deutlich zu verbessern und durch eine konzeptionelle Neuausrichtung die Qualität von inklusiven Angeboten an den allgemeinen Schulen deutlich zu erhöhen. Schulen des gemeinsamen Lernens müssen nun ein Inklusionskonzept vorlegen oder erarbeiten, Sonderpädagog*innen im Kollegium vorweisen können, sich systemisch im Themenfeld der Inklusion fortbilden und die benötigte sächliche – vor allem räumliche – Ausstattung haben, um gemeinsames Lernen zu ermöglichen.

 

Inklusion in der Sekundarstufe I und II

Seit dem Schuljahr 2019/2020 erfolgt das Gemeinsame Lernen in der Regel nur noch an Schwerpunktschulen, hier sollen die Ressourcen gebündelt und gezielt eingesetzt werden. Als Schwerpunktschulen für zieldifferenten Unterricht kommen nur Haupt-, Real-, Gesamt-, Gemeinschafts-, Sekundar- und Primusschulen in Frage, an Gymnasien findet sonderpädagogische Förderung in der Regel zielgleich statt. Mittelfristig sieht das Konzept zur Neuausrichtung vor, dass Schulen, die im Durchschnitt drei Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf pro Eingangsklasse aufnehmen, rechnerisch für jede dieser Klassen eine halbe zusätzliche Stelle erhalten. Der Klassenfrequenz-Richtwert an Schulen, an denen Gemeinsames Lernen eingerichtet wird, soll schrittweise auf 25 Schüler*innen abgesenkt werden. Bislang ist dies allerdings lediglich eine Absichtserklärung, die Schulen haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Erfüllung dieser Regelung und es gibt keinen Zeitplan für die Umsetzung.

 

Einbindung der Förderschulen

Die aktuelle Landesregierung hat durch Änderung der Mindestgrößenverordnung für Förderschulen dafür gesorgt, dass mehr Förderschulen erhalten bleiben. Die Förderschulen sollen unter bestimmten Voraussetzungen allgemeine Schulen aktiver unterstützen – insbesondere die Schulen, die keine Schulen des Gemeinsamens Lernens sind, aber (einzelne) Schüler*innen mit sonderpädagogischem Bedarf unterrichten. Es sollen (mehrere) Förderschulgruppen an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ermöglicht werden. Rechtlich sollen diese als Teilstandorte von Förderschulen – beispielsweise an einem Schulzentrum – verankert werden.

 

Gemeinsames Lernen an Grundschulen

2021 wurden endlich schulrechtliche Regelungen zum Gemeinsamen Lernen an Grundschulen verabschiedet. Sie sind aus Sicht der GEW NRW allerdings nicht dazu geeignet, die gewünschte Verbesserung der individuellen Förderung herbeizuführen. Eine wohnortnahe Beschulung von Kindern mit Behinderungen ist kaum noch möglich, da inklusive Schulen nun auch im Grundschulbereich nicht mehr Schüler*innen aller Förderbedarfe aufnehmen, sondern von der Schulaufsicht nur für einzelne Förderbedarfe genehmigt werden. Eine Absenkung der Klassenstärke ist nicht vorgesehen, obwohl die Klassen des gemeinsamen Lernens viel zu groß sind. Anders als im Sek-I-Bereich, gibt es keine Begrenzung, wie viele Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf rechnerisch pro Klasse aufgenommen werden sollen.

 

Inklusion scheitert an Ressourcen

Um die Qualität der individuellen Förderung zu steigern, wurden unter anderem viele Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte, Fachkräfte in Multiprofessionellen Teams (MPT) und natürlich Sonderpädagog*innen und Lehrkräfte geschaffen. Aufgrund des Lehrkräftemangels laufen allerdings viele dieser Stellen leer. Es fehlt an einer systemischen Unterstützung der einzelnen Schulen und verbindlichen Standards und Rahmenvorgaben zur Personal- und Organisationsstruktur inklusiv arbeitender Schulen.

Infos zu Inklusion

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