Stand 2025 – Inklusion bedeutet, dass alle Menschen unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht oder anderen Merkmalen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Im Bildungskontext wird der Begriff „Inklusion” seit einigen Jahren etwas konkreter definiert. Dabei steht im Vordergrund, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an Bildungsangeboten in der Kita Kita, der Schule oder der Hochschule teilnehmen.

In einer inklusiven Schule lernen Kinder und Jugendliche, egal ob mit oder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, von Anfang an gemeinsam. Dabei sollen alle Schüler*innen die Unterstützung und Förderung erhalten, die sie benötigen. Sonderpädagogische Förderung in NRW findet in der Regel in der allgemeinen Schule statt. Die Eltern können alternativ aber auch eine Förderschule wählen. Im Ausnahmefall kann die Schulaufsichtsbehörde abweichend von der Wahl der Eltern die allgemeine Schule anstelle der Förderschule oder die Förderschule anstelle der allgemeinen Schule als Förderort bestimmen. Dies setzt voraus, dass die personellen und sächlichen Voraussetzungen am gewählten Förderort nicht erfüllt sind und auch nicht mit vertretbarem Aufwand erfüllt werden können.

 

Starker Anstieg der Inklusionsquote

Während in den letzten Jahren die Anzahl der Kinder mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf an den Förderschulen landesweit leicht gesunken ist (100.000 im Schuljahr 2005/2006 auf etwa 82.000 im Schuljahr 2023/2024) ist im gleichen Zeitraum die Anzahl von Kindern und Jugendlichen mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in der Regelschule deutlich angestiegen (von 11.000 auf 70.000 in den letzten 20 Jahren). NRW weist damit aktuell eine Inklusionsquote von vier Prozent aller Schüler*innen auf und liegt damit deutschlandweit im vorderen Mittelfeld.

Der Lehrkräftemangel, der auch die sonderpädagogischen Lehrkräfte stark betrifft, setzt die Schulen zusätzlich unter Druck. Zur Unterstützung der Lehrer*innen wirken Fachkräfte aus anderen pädagogischen Berufsgruppen oder Handwerksmeister*innen im Rahmen von Multiprofessionellen Teams an Grundschulen und weiterführenden Schulen bei der Erziehung, beim Unterricht und in der Beratung der Schüler*innen mit.

 

Pläne der Landesregierung zur Neuausrichtung der Inklusion 

Schon im Koalitionsvertrag kündigte die neue Landesregierung aus CDU und GRÜNEN im Mai 2022 an: „Gute inklusive Bildung ist der Schlüssel für das Leben aller in der Mitte unserer Gesellschaft. Ein hochwertiges und gut aus gestattetes inklusives Schulangebot in allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen sichert Eltern und Schülerinnen und Schülern Wahlfreiheit. Dafür erstellen wir einen ‚Aktionsplan Inklusion‘ in Zusammenarbeit mit der Monitoring-Stelle in Nordrhein-Westfalen“. Der Aktionsplan wurde bis heute (Stand Mitte 2025) nicht vorgestellt, was die GEW NRW deutlich kritisiert.

 

Gutachten zum AO-SF-Verfahren

Im Jahr 2024 hat die Landesregierung eine wissenschaftliche Untersuchung zur steigenden Zahl von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse stehen auf der Website im Bildungsportal zur Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) als PDF-Download in einer Kurz- und einer Langfassung zur Verfügung.Zentrale Handlungsempfehlungen des beteiligten wissenschaftlichen Konsortiums werden im Schuljahr 2025/2026 im Rahmen eines Pilotprojekts in den Regierungsbezirken Arnsberg und Münster erprobt.

Die GEW NRW meint:

Die GEW NRW setzt sich seit Jahren für ein inklusives Schulsystem ein. Seit Beginn der Umsetzung der Inklusion in NRW kritisiert sie die mangelnde Steuerung dieses Prozesses. Verbindliche Qualitätsstandards, ausreichende Ressourcen, gute Arbeitsbedingungen und eine nachhaltige Unterstützung der Schulen durch die Landesregierung und die Schulträger fehlen! Oft sorgt die unklare Aufgaben- und Rollenbeschreibung vor Ort im gemeinsamen Lernen für Schwierigkeiten.

 

Tipp

Die im März 2022 veröffentlichten „Leitlinien Gemeinsames Lernen“ vom Ministerium für Schule und Bildung geben Orientierung für die Herausforderungen eines inklusiven Schulsystems. Mit den Anlagen „Verteilung der Aufgaben“ und „Gesprächsprotokoll“ steht den Lehrer*innen Unterstützungsmaterial zur Verfügung.

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