Stand 2023 – Mitarbeiter*innengespräche und Zielvereinbarungsgespräche sind Instrumente der Personalführung, die im Schulbereich nicht eingeführt sind. Egal, welcher Name gewählt wird – Mitarbeiter*innengespräch, Zielvereinbarungsgespräch, Entwicklungsgespräch, Jahresgespräch, Planungsgespräch, Kooperationsgespräch oder Transfergespräch über die Wirksamkeit oder Nachhaltigkeit von Fortbildung – es geht in der Regel um Personalführung von Mitarbeiter*innen.

Das Mitarbeiter*innengespräch als Personalführungsinstrument kommt aus der Privatwirtschaft. Es ist eingebunden in ein hierarchisches System, in dem Ziele von oben vorgegeben werden, ohne dass Beschäftigte beeinflussen können, ob die nötigen Ressourcen zur Erreichung der Ziele zur Verfügung stehen. Es dient dort meist der Stärkung der Führungskraft und der Vereinzelung der Mitarbeiter*innen. Begründet wird dies mit Alltagshetze und mangelnden Gelegenheiten für intensivere Gespräche zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter*innen.

 

Wie ist der Stand im Schulbereich?

Im Schulbereich gibt es bisher offiziell weder Mitarbeiter*innengespräche noch Zielvereinbarungsgespräche. Dennoch fordern Schulleitungen die Lehrkräfte seit einigen Jahren zu solchen Gesprächen auf, nicht selten verbunden mit dem rechtlich nicht haltbaren Verlangen, über den Inhalt dieser Gespräche Stillschweigen zu bewahren. Schulleitungen waren irritiert, weil in der Qualitätsanalyse gefragt wird, ob die Schulleitung regelmäßig Gespräche mit ihren Mitarbeiter*innen führt. Die Beschwerde eines Hauptpersonalrats vor Gericht, beim Oberverwaltungsgericht NRW, führte zur rechtlichen Klärung:

  • Die Durchführung von Mitarbeitergesprächen und das Abschließen von Zielvereinbarungen
    kann nach derzeitiger Rechtslage in den Schulen nicht eingefordert werden.

  • Im Rahmen der Qualitätsanalyse werden durch das Qualitätstableau keine individuellen
    Zielvereinbarungen zwischen Schulleiter*innen und einzelnen Lehrkräften eingefordert.

Ganz anders in der übrigen Verwaltung: Hier wurden Mitarbeiter*innengespräche vor einigen Jahren offiziell eingeführt und zwar mit der vorgeschriebenen Beteiligung der Personalrät*innen. Die oben genannten und viele weitere Fragen, sowie der rechtliche Rahmen, wurden für alle Beteiligten transparent geklärt. Die Beschäftigten erhielten und erhalten Fortbildungsangebote, in denen sie über ihre Rechte und Möglichkeiten ausführlich informiert werden.

Auch wenn Schulleitungen von der Schulaufsicht zu Mitarbeiter*innengespräche eingeladen werden und dabei Zielvereinbarungen getroffen werden, liegt eindeutig der Charakter eines individuellen Mitarbeiter*innengesprächs vor. Als Personalführungsinstrument müssen hier die Personalrät*innen beteiligt sein.

 

Die GEW meint

Die oben benannten Fragen müssen transparent geregelt werden. Das Mitarbeiter*innengespräch unterscheidet sich von der Nachfrage nach dem persönlichen Befinden oder anderen dienstlichen Gesprächen zur Regelung täglicher Abläufe grundsätzlich durch seine Zielsetzung, die leitfaden-gestützte Durchführung, die Regelhaftigkeit sowie die Dokumentation und gegebenenfalls Zielvereinbarungen, zu denen der*die einzelne Beschäftigte veranlasst wird. Die Folgen der Gespräche für den Unterrichtseinsatz, die Zulassung, beziehungsweise Nichtzulassung zu Fortbildungen oder die Unterstützung im Rahmen der weiteren beruflichen Entwicklung und vieles andere sind weder für die Beschäftigten noch für Schulleitungen absehbar.

Solange Mitarbeiter*innengespräche im Schulbereich nicht unter Beteiligung des Personalrats offiziell eingeführt sind, gibt es keine Verpflichtung, ein solches Gespräch zu führen.

 

Die GEW rät

• Wende dich an deinen Personalrat, wenn du zu einem Mitarbeiter*innengespräch aufgefordert wirst. Personalräte, die von geplanten Mitarbeiter*innengesprächen erfahren haben, konnten die Durchführung unter Hinweis auf den fehlenden rechtlichen Rahmen in vielen Fällen verhindern.

• Solltest du an einem Mitarbeiter*innengespräch teilnehmen wollen, kann auf deinen Wunsch hin ein Mitglied des Personalrats hinzugezogen werden.

• Weise darauf hin, dass du freiwillig teilnimmst.

• Verlange eine Kopie, wenn Vorgesetzte sich Aufzeichnungen über das Gespräch machen.

Infos zu Mitarbeiter*innengespräch

Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Mitarbeiter*innengespräch informieren.