Die Schulleitung muss Akten über die Beschäftigten an der Schule führen. Die Daten darin unterliegen Maßnahmen zum Datenschutz. Du hast jederzeit das Recht, Einsicht in deine Personalakte zu nehmen.
Stand 2024 – Über jede*n Bedienstete*n wird bei der Bezirksregierung eine Personalakte geführt. In der Personalakte sind alle Vorgänge über die dienstlichen und persönlichen Verhältnisse der Beamten*innen und Tarifbeschäftigten enthalten.
Schulleiter*innen müssen zur Erfüllung ihrer Schulleitungsaufgaben Akten über ihre Beschäftigten in der Schule führen, die auch personenbezogenen Daten enthalten. In diese sogenannten Handakten dürfen – unter Beachtung des Grundsatzes der Erforderlichkeit – nur die Daten aus der Anlage 2 zur VO-DV II (BASS 10-41 Nr. 6.1) aufgenommen werden. Die Führung geheimer Personalakten ist unzulässig.
Beamt*innen und Tarifbeschäftigte können Einsicht in die eigene Personalakte nehmen und sich auch Abschriften beziehungsweise zum Teil Kopien machen. Melde dich im Zweifelsfall immer beim Personalrat. Du kannst auch ein Mitglied des Personalrats bevollmächtigen, die Personalakte einzusehen. Prüfungsunterlagen werden in einer eigenen Prüfungsakte beim Prüfungsamt geführt.
Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Personalakte informieren.