Stand 2022 – Lehrkräfte und anderes pädagogische Personal mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung (an staatlichen Schulen im Landesdienst) wählen alle vier Jahre die Schwerbehindertenvertretung – wie überall bundesweit nach dem Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX), zum Beispiel 2022 und 2026. Diese Interessensvertretung vertritt die Beschäftigten mit Behinderung. Die Wählbarkeit ist aber nicht an eine Behinderung gebunden.

Schwerbehinderung im Bildungslexikon

Infos zu Schwerbehindertenvertretung

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