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Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der Beschäftigten mit Schwerbehinderung. Sie beruht auf dem SGB IX und wird alle vier Jahre gewählt.
Stand 2022 – Lehrkräfte und anderes pädagogische Personal mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung (an staatlichen Schulen im Landesdienst) wählen alle vier Jahre die Schwerbehindertenvertretung – wie überall bundesweit nach dem Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX), zum Beispiel 2022 und 2026. Diese Interessensvertretung vertritt die Beschäftigten mit Behinderung. Die Wählbarkeit ist aber nicht an eine Behinderung gebunden.
Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Schwerbehindertenvertretung informieren.