

Lehramtsanwärter*innen
Um Anspruch auf Nachteilsausgleiche aufgrund einer Schwerbehinderung zu erlangen, musst du einen Schwerbehindertenausweis vorweisen. Die Belastung in deiner Ausbildung muss dann an deine Einschränkung angepasst werden. Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt dich!
Stand 2023 – Anspruch auf individuelle Rücksichten im Schulalltag und Vorbereitungsdienst erlangen Lehrkräfte und Lehramtsanwärter*innen (LAA) mit längerfristigen gesundheitlichen Einschränkungen nur über die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises. Einen entsprechenden Antrag musst du bei der kommunalen Antragsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt stellen.
Rechtsgrundlage ist das SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Die Richtlinien zu deren Durchführung im öffentlichen Dienst in NRW sind vom Schulministerium für den Schulbereich per Runderlass geregelt (BASS 21-06 Nr.1). Dieser Runderlass umfasst auch die Verfahrensgrundsätze im Bereich der Ausbildung und Prüfung, wonach der Vorbereitungsdienst so zu gestalten ist, dass „schwerbehinderte Menschen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben können, ohne dass sie infolge ihrer Behinderung unzumutbar belastet werden“.
Sowohl im Rahmen der Ausbildung als auch bei allen Fragen rund um die Einstellung in den Schuldienst sollten sich LAA mit längerfristigen gesundheitlichen Einschränkungen an die Schwerbehindertenvertretung wenden, die nach dem SGB IX und dem Landespersonalvertretungsgesetz umfassende Schutzaufgaben wahrnimmt.
Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Schwerbehinderung informieren.
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