Stand 2022 – Die Arbeitsbelastungen in der Schule können enorm sein. Damit diese Belastungen nicht krank machen, bleibende Schäden oder gar Behinderungen nach sich ziehen, sind Gesundheitsschutz und Prävention wichtig.

Von Behinderung kann man sprechen, wenn körperliche Funktionen oder die seelische Gesundheit eingeschränkt sind, und diese Einschränkungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nicht nur vorübergehend beeinträchtigen.

Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen setzen sich für den Gesundheitsschutz ein, Lehrerkonferenzen können gesundheitsförderliche Vereinbarungen treffen, und Lehrerräte die Umsetzung eines effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes überwachen. Das Sozialgesetzbuch (SGB IX) regelt den Rahmen für behinderte, schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen.

Die Angst, dass durch die Bekanntgabe einer Schwerbehinderung über die Schulleitung an die Dienstbehörde Nachteile entstehen, ist unbegründet. Im Gegenteil: Das Land NRW räumt in der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe (BASS 21-06 Nr. 1) behinderten Lehrer*innen besondere Rücksichten ein.

 

Nachteilsausgleich für schwerbehinderte Lehrkräfte

Bei längeren gesundheitlichen Einschränkungen solltest du einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Dadurch hast du Anspruch beispielsweise auf ein geringeres Stundenkontingent oder eine besondere Arbeitsplatzgestaltung. Ein Schwerbehindertenausweis sagt nichts aus über die berufliche Leistungsfähigkeit oder den Wert eines Menschen, sondern bezieht sich auf die Auswirkungen einer Behinderung in allen Lebensbereichen.

 

Verbeamtung von schwerbehinderten Lehrkräften

Die Einstellung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Lehrkräften als Beamt*innen ist erleichtert, da von ihnen nur das für die Laufbahn erforderliche Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt werden darf. Sie können auch dann als Beamt*innen eingestellt werden, wenn eine vorzeitige Dienstunfähigkeit möglich ist. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Lehrer*innen können bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres verbeamtet werden.

Beratung bei der GEW NRW

Die GEW NRW unterstützt bei der Antragstellung eines Schwerbehindertenausweises und berät gern persönlich. Da die Schwerbehindertenvertretungen nach Schulformen und Bezirksregierungen gewählt und zuständig sind, vermittelt die GEW NRW die passenden Ansprechpartner*innen.