Stand 2023 – Laut Auskunft des Schulministeriums erfolgt die Zuweisung zu den Seminaren immer so weit wie möglich entsprechend den Wünschen und Vorstellungen der Bewerber*innen. Das schreibt auch die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) in § 20 Abs. 2 vor. Trotzdem landen möglicherweise manche weit weg von ihrem Wunschort. Versetzungen sind aber prinzipiell auch nach der Zuweisung möglich, wenn auch meist schwierig zu realisieren. Stelle möglichst schnell einen Antrag an die Bezirksregierung und informiere auch die zuständige Personalvertretung, damit unzumutbare Zuweisungen möglichst noch korrigiert werden können.

Kontakt zu den Personalrät*innen der GEW NRW

Infos zu Seminarzuweisung

Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Seminarzuweisung informieren.