Stand 2023 – Laut Auskunft des Schulministeriums erfolgt die Zuweisung zu den Seminaren immer so weit wie möglich entsprechend den Wünschen und Vorstellungen der Bewerber*innen. Das schreibt auch die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) in § 20 Abs. 2 vor. Trotzdem landen möglicherweise manche weit weg von ihrem Wunschort. Versetzungen sind aber prinzipiell auch nach der Zuweisung möglich, wenn auch meist schwierig zu realisieren. Stelle möglichst schnell einen Antrag an die Bezirksregierung und informiere auch die zuständige Personalvertretung, damit unzumutbare Zuweisungen möglichst noch korrigiert werden können.

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Infos zu Seminarzuweisung

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