

Lehramtsanwärter*innen
Bei der Zuweisung zu den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung sollten deine Wünsche berücksichtigt werden. Wenn du unzufrieden bist, kannst du einen Antrag auf Versetzung an die Bezirksregierung stellen.
Stand 2023 – Laut Auskunft des Schulministeriums erfolgt die Zuweisung zu den Seminaren immer so weit wie möglich entsprechend den Wünschen und Vorstellungen der Bewerber*innen. Das schreibt auch die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) in § 20 Abs. 2 vor. Trotzdem landen möglicherweise manche weit weg von ihrem Wunschort. Versetzungen sind aber prinzipiell auch nach der Zuweisung möglich, wenn auch meist schwierig zu realisieren. Stelle möglichst schnell einen Antrag an die Bezirksregierung und informiere auch die zuständige Personalvertretung, damit unzumutbare Zuweisungen möglichst noch korrigiert werden können.
Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Seminarzuweisung informieren.
Die bereitgestellten Informationen sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken, sie stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Alle Angaben wurden von den Autor*innen nach bestem Wissen erstellt und gemeinsam mit der GEW NRW mit größtmöglicher Sorgfalt überprüft. Dennoch lassen sich inhaltliche Fehler nicht vollständig ausschließen. Die Angaben verstehen sich daher ohne jede Gewähr seitens der Autor*innen und der GEW NRW für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Autor*innen und die GEW NRW schließen jede Haftung für jegliche Nutzung dieser Informationen und für daraus entstandene materielle oder ideelle Schäden aus. Sollte sich aus den allgemeinen Vorschriften dennoch eine Haftung ergeben, ist diese auf ein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten begrenzt.