Stand 2024 – Für bestimmte Anlässe kannst du Sonderurlaub beantragen. Die genauen Regelungen für Beamt*innen finden sich in der Freistellungs- und Urlaubsverordnung (FrUrlV NRW), für Tarifbeschäftigte im Tarifvertrag der Länder (TV-L).
 

Freistellung bei Erkrankung von Kindern

Bei Erkrankung eines Kindes, das nach ärztlichem Attest der Pflege bedarf und für das keine andere im Haushalt lebende Person für die Betreuung  zur Verfügung steht, gilt für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (bei Kindern mit Behinderung ohne Altersbegrenzung) pro Kalenderjahr zunächst befristet bis 31.12.2025 Freistellung von der Arbeit in folgendem Umfang (§ 33 Freistellungs- und Urlaubsverordnung; § 45 SGB V, § 29 TV-L):

Angestellt und Mitglied
in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)

Umfang in 
Arbeitstagen
a) für jedes Kind versichert in GKV 15
  bei mehreren Kindern max. 35
b) wie a) aber Alleinerziehende*r  30
  bei mehreren Kindern max. 70
c) Kind oder betreuendes Elternteil nicht in der GKV 4

Beamt*innen 

 
a) für jedes Kind 13
  bei mehreren Kindern max. 30
b) Alleinerziehende für jedes Kind 26
  bei mehreren Kindern max.

60


Bezahlung während der Freistellung

Angestellte, die gemeinsam mit dem Kind in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erhalten während der Freistellung Kinderkrankengeld (= 70 Prozent der Bruttobezüge, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts). Angestellte, die nur einen Anspruch auf vier Arbeitstage haben, bekommen das Gehalt in dieser Zeit weitergezahlt. Beamt*innen erhalten ihre normalen Bezüge.
 

Weitere Anlässe für Sonderurlaub

Über die Freistellung zur häuslichen Pflege hinaus gibt es weitere Möglichkeiten für eine Freistellung – zum Beispiel bei der medizinisch notwendigen Begleitung eines Kindes bei stationärem Krankenhausaufenthalt oder wenn Kinder unheilbar erkrankt sind. Sonderurlaub kann auch zur Wahrnehmung amtlicher Termine (Polizei und Gericht) oder der Teilnahme an Veranstaltungen, die staatsbürgerlichen, wissenschaftlichen, fachlichen, politischen, kirchlichen, gewerkschaftlichen, karitativen, sportlichen oder ähnlichen Zwecken dienen, genehmigt werden. Unterrichtsausfall allein ist kein Grund für die Ablehnung deines Antrages.

Infos zu Sonderurlaub

Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Sonderurlaub informieren.