Stand 2023 – Lehramtsanwärter*innen nehmen wie alle Lehrkräfte ihren Erholungsurlaub während der Schulferien. Für bestimmte Anlässe kannst du aber Sonderurlaub beantragen. Die genauen Regelungen finden sich in der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW. Sowohl aus wichtigen persönlichen Gründen – wie Geburt, Trauerfall, Erkrankung eines Angehörigen und weitere Gründe – als auch für die Teilnahme an Veranstaltungen – politische, religiöse, sportliche, karitative und so weiter – kann bis zu fünf Tage im Jahr Sonderurlaub gewährt werden. Für Gewerkschaftsveranstaltungen und Fortbildungen ist ebenfalls eine Freistellung möglich. Für Sonderurlaub bis zu fünf Tagen ist die Seminarleitung zuständig, darüber hinaus auch die Schulaufsichtsbehörde. Dann musst du den Antrag auf dem Dienstweg an die Bezirksregierung stellen.

Sonderurlaub im Bildungslexikon

Infos zu Sonderurlaub

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