Stand 2023 – Der Sprecherrat nimmt die Interessen aller Auszubildenden an einem Seminar wahr und wirkt an Entscheidungen des Seminars und des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) mit (§ 9 Abs. 1 GO der ZfsL). Der Sprecherrat besteht aus mindestens sechs Mitgliedern und die Kernseminare wählen jeweils eine*n Vertreter*in den Rat. Bei entsprechender Anzahl der Kernseminare steigt auch die Mitgliederzahl der Ratsmitglieder. Der Rat ist für die Dauer von 12 Monaten gewählt und beschließt über Vorschläge zur Gestaltung der Ausbildung in Seminar und Schule und über Anträge an andere Konferenzen, wie die Seminarkonferenz und die Konferenz des ZfsL. Der Sprecherrat wählt auch die Vertreter*innen für die anderen Konferenzen.

Mitbestimmung am ZfsL im Bildungslexikon

Infos zu Sprecherrat

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