Jede Lehrkraft sollte sich mit den Regelungen zum Sport in der Schule befassen. Der außerunterrichtliche Schulsport – zum Beispiel im Rahmen von Schulfesten, Schulfahrten oder im Rahmen von Ganztagsangeboten – betrifft alle Lehrer*innen.
Stand 2025 – Die rechtlichen Vorgaben zum Sportunterricht sind in verschiedenen Erlassen zu finden. Wesentlich ist dabei der Erlass „Sicherheitsförderung im Schulsport“. Er gilt für alle unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Veranstaltungen, bei denen Bewegung, Spiel und Sport stattfinden. Bewegung, Spiel und Sport in der Schule werden unter dem Begriff des Schulsports zusammengefasst.
Zu letzterem zählen der angeleitete Pausensport, Schulsportgemeinschaften, Sportarbeitsgemeinschaften und -projekte, Schulsportwettkämpfe und Schulsportfeste, Schulfahrten mit sportlichem Schwerpunkt, freie Bewegungsangebote an Vor- und Nachmittagen sowie die außerunterrichtlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote einer Ganztagsschule. Die Ausgestaltung des außerunterrichtlichen Schulsports beruht wesentlich auf der systematischen und verlässlichen Zusammenarbeit der Schulen mit den gemeinwohlorientierten Sportorganisationen und Sportvereinen.
Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote finden auch in anderen Lernbereichen und Fächern statt. Dort dienen sie einer altersgerechten Rhythmisierung des Schultags und tragen zur Förderung des fachlichen und fächerübergreifenden Lernens bei.
Damit ist offensichtlich, dass sich alle Lehrer*innen mit bestimmten Fragen des Sportunterrichts befassen müssen. Dazu gehören nicht zuletzt Aspekte der Sicherheitsförderung und der Aufsicht. Schulen und der Lehrkräften stehen Berater*innen für den Schulsport zur Verfügung.
Für den Sport in der Schule gelten natürlich besondere Aufsichts- und Unfallverhütungsregeln. Lehrkräfte sind verpflichtet, sich über diese zu informieren und sie umzusetzen. Genaue Regelungen findet man im Erlass "Sicherheitsförderung im Schulsport“. Dieser definiert in Teil I den Geltungsbereich und den Lehrkräftebegriff sowie alle weiteren allgemeinen Rahmenbedingungen des sicherheitsförderlichen Schulsports. Die in Teil 2 aufgeführten Rechtsgrundlagen regeln und erläutern die sicherheitsrelevanten Aspekte der einzelnen Bewegungsfelder und Sportbereiche im Schulsport.
Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist bei Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften und Betreuungspersonal für den Bereich Wasser/Schwimmen unverzichtbar. Die Vorgaben sind sehr differenziert. Unterschieden wird beim Schwimmen zum Beispiel zwischen der Kleinen und der Großen Rettungsfähigkeit. Einmal erworbene Nachweise verlieren nach einiger Zeit ihre Gültigkeit und spätestens nach vier Jahren muss eine Auffrischung vorgelegt werden.
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