Stand 2023 – Die rechtlichen Vorgaben zum Sportunterricht sind in verschiedenen Erlassen zu finden. Wesentlich ist dabei der Erlass „Sicherheitsförderung im Schulsport“. Er gilt für alle unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Veranstaltungen, bei denen Bewegung, Spiel und Sport stattfinden. Bewegung, Spiel und Sport in der Schule werden unter dem Begriff des Schulsports zusammengefasst. 

 

Zum Schulsport gehören:

  • Der obligatorische Unterricht im Fach Sport, der Sportförderunterricht und der Wahlpflichtunterricht Sport.

  • Der außerunterrichtliche Schulsport.

Zu letzterem zählen der angeleitete Pausensport, Schulsportgemeinschaften, Sportarbeitsgemeinschaften und -projekte, Schulsportwettkämpfe und Schulsportfeste, Schulfahrten mit sportlichem Schwerpunkt, freie Bewegungsangebote an Vor- und Nachmittagen sowie die außerunterrichtlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote einer Ganztagsschule. Die Ausgestaltung des außerunterrichtlichen Schulsports beruht wesentlich auf der systematischen und verlässlichen Zusammenarbeit der Schulen mit den gemeinwohlorientierten Sportorganisationen und Sportvereinen.

Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote finden auch in anderen Lernbereichen und Fächern statt. Dort dienen sie einer altersgerechten Rhythmisierung des Schultags und tragen zur Förderung des fachlichen und fächerübergreifenden Lernens bei.

Damit ist offensichtlich, dass sich alle Lehrer*innen mit bestimmten Fragen des Sportunterrichts befassen müssen. Dazu gehören nicht zuletzt Aspekte der Sicherheitsförderung und der Aufsicht. Zur Beratung der Schulen und der Lehrer*innen stehen Berater*innen für den Schulsport zur Verfügung.

 

Die Berater*innen haben folgende Aufgaben:

  • Unterstützung von Schulen bei der Konzeption, Durchführung und Evaluation des Sportunterrichts

  • Unterstützung von Schulen bei der Verknüpfung von Sportunterricht und außerunterrichtlichem Schulsport, Unterstützung von Schulen bei der Entwicklung von bewegungs- und sportorientierten Schulprogrammen und Schulprofilen

  • Unterstützung von Schulen bei ihrer Weiterentwicklung zur bewegungsfreudigen Schule

  • Unterstützung von Schulen und Sportvereinen bei der Konzeption, Umsetzung und Profilbildung ihrer Zusammenarbeit

  • Durchführung fachlichen Austauschs für alle im außerunterrichtlichen Schulsport aktiven Lehrkräfte, Übungsleitungen und so weiter

  • Vermittlung von Qualifizierungsangeboten

  • Qualifizierung von Lehrkräften für die Ausbildung von Sporthelfer*innen, auch in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Sportorganisationen

  • Zusammenarbeit mit Trägern der Lehrer*innenfortbildung

  • Mitwirkung bei der Umsetzung landesweiter Schwerpunkte

  • Umsetzung von Programmen der Schulsportentwicklung

 

Regeln für die Aufsicht

Für den Sport in der Schule gelten natürlich besondere Aufsichts- und Unfallverhütungsregeln. Lehrkräfte sind verpflichtet, sich über diese zu informieren und diese umzusetzen. Genaue Regelungen findet man im Erlass "Sicherheitsförderung im Schulsport“. Dieser definiert in Teil I den Geltungsbereich und den Lehrkräftebegriff sowie alle weiteren allgemeinen Rahmenbedingungen des sicherheitsförderlichen Schulsports. Die in Teil 2 aufgeführten Rechtsgrundlagen regeln und erläutern die sicherheitsrelevanten Aspekte der einzelnen Bewegungsfelder und Sportbereiche im Schulsport.

Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist bei Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften und Betreuungspersonal für den Bereich Wasser/Schwimmen unverzichtbar. Die Vorgaben sind sehr differenziert. Unterschieden wird beim Schwimmen zum Beispiel zwischen der Kleinen und der Großen Rettungsfähigkeit. Einmal erworbene Nachweise verlieren nach einiger Zeit ihre Gültigkeit und spätestens nach vier Jahren muss eine Auffrischung vorgelegt werden.

Infos zu Sportunterricht

Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Sportunterricht informieren.