Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt für alle Bildungseinrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten und Hochschulen. Dienstliche Endgeräte sind ein wichtiger Schlüssel, um Datenschutz sicherzustellen und deshalb eine langjährige Forderung der GEW NRW!
Stand 2022 – In den letzten Jahren gerieten Datenschutz und Datensicherheit immer mehr in den Fokus der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit. Seit dem 25. Mai 2018 gilt zudem die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch für Bildungseinrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten und Hochschulen. Auch sie müssen jetzt eine*n Datenschutzbeauftragte*n bestellen und ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten für personenbezogene Daten erstellen.
Gerade aus Datenschutzgründen und um sicherzustellen, dass Kolleg*innen vor Ort nicht persönlich für den Datenschutz verantwortlich gemacht werden, hat die GEW NRW schon lange dienstliche Endgeräte für alle Beschäftigte an den Schulen gefordert. Seit dem Sommer 2020 hat das Land – auch unter dem Druck der Corona-Pandemie – begonnen insgesamt 400 Millionen Euro für Digitalisierung an den Schulen zur Verfügung zu stellen. Mittlerweile sind fast alle Kolleg*innen an den Schulen mit einem dienstlichen Endgerät ausgestattet. Ein guter und richtiger erster Schritt. Allerdings zeigt sich, dass die Ausstattung in einem Großteil der Fälle unzureichend war. So haben viele Kolleg*innen Tablets erhalten, die für den pädagogischen Einsatz im Unterricht gut geeignet sind. Gleichzeitig sind sie aber ungeeignet für weitere dienstliche Aufgaben, wie das Schreiben von Berichten, Zeugnissen oder Gutachten. Hierzu wären richtige Laptops inkl. Tastatur, Maus und einem angemessen großen Bildschirm notwendig.
Im Dezember 2021 hat das Schulministerium hierüberhinaus auch noch festgelegt, dass private Endgeräte zur Verarbeitung dienstlicher personenbezogener Daten nicht mehr verwendet werden dürfen, sobald ein dienstliches Endgerät zur Verfügung steht. Dies umfasst dann auch die häufig ausgegebenen Tablets. Auch wenn die GEW NRW grundsätzlich begrüßt, dass zum Schutz der Daten und der Kolleg*innen keine privaten Endgeräte mehr verwendet werden dürfen, fehlen gleichzeitig den Kolleg*innen Endgeräte, mit denen sie dann auch arbeiten können. Hier muss das Land dringend nachbessern. Die GEW NRW setzt sich hierfür auf allen Ebenen ein.
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