

Lehramtsanwärter*innen
Wenn du zwischen dem Vorbereitungsdienst und deiner ersten Stelle als Lehrkraft finanziell eine Zeit überbrücken musst, kannst du Bürgergeld beantragen. Dann erhältst du die Regelleistung und es werden deine Wohnkosten sowie die Krankenversicherung übernommen.
Stand 2023 – Als finanzielle Überbrückung kann nach dem Ende des Vorbereitungsdienstes bis zur Beschäftigung im Schuldienst gegebenenfalls Bürgergeld beantragt werden. Die Leistungsarten dieser Grundsicherung für Arbeitssuchende sind Dienstleistungen sowie Geld- und Sachleistungen. Im Bürgergeld enthalten sind 502 Euro (2023) monatliche Regelleistung für Alleinstehende beziehungsweise 451 Euro (2023) für Partner*innen in der Bedarfsgemeinschaft, Kosten der Unterkunft und Heizung, Beiträge zur Krankenversicherung und evtl. Mehrbedarf (zum Beispiel bei Schwangerschaft, Krankheit oder Behinderung).
Besoldung für LAA im Bildungslexikon
Um Leistungen zu erhalten, muss einer umfassenden Mitwirkungspflicht nachgekommen werden. Wer in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, muss von dieser, falls möglich, unterstützt werden. Als Bedarfsgemeinschaften zählen Ehen, eheähnliche Gemeinschaften und die Familie, sprich die eigenen Eltern. Anrechenbar auf die Regelleistung sind eigenes Einkommen und Vermögen. Im Bedarfsfall wendest du dich an das Jobcenter oder eine Beratungsstelle vor Ort.
Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Beihilfeantrag informieren.
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