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Als tarifbeschäftigte*r Lehrkraft erhältst du keine Beihilfe, sondern bist in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden jeweils hälftig von dir und deinem Arbeitgeber getragen.
Stand 2022 – Als Tarifbeschäftigte*r bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Du erhältst keine Beihilfen und bist ausschließlich auf die Leistungen der Krankenversicherung verwiesen. Wenn du die Versicherungspflichtgrenze übersteigst, kannst du dich privat versichern oder freiwillig gesetzlich versichert bleiben.
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt derzeit 14,6 Prozent, wobei jeweils 7,3 Prozent von dir und vom Arbeitgeber an die Krankenkasse gezahlt werden. Dein Arbeitgeber übermittelt den Beitrag direkt an deine Versicherung. Von den Krankenkassen kann ein Zusatzbeitrag erhoben werden.
Der Beitrag zur Sozialen Pflegeversicherung wird bei versicherungspflichtig Beschäftigten von den Beschäftigen und den Arbeitgeber*innen jeweils zur Hälfte getragen. Eine Ausnahme bildet hier Sachsen. Der Beitragssatz 2022 von 3,05 Prozent führt damit zu einer Beitragslast von jeweils 1,525 Prozent. Der Kinderlosenzuschlag (plus 0,35 Prozent), welcher von kinderlosen Versicherten ab dem vollendeten 23. Lebensjahr zu leisten ist, muss immer von dem*der Versicherten alleine aufgebracht werden.
Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Gesetzliche Krankenversicherung informieren.