Stand 2023 – Schriftliche Arbeiten ist die Bezeichnung für die erweiterten schriftlichen Unterrichtsplanungen für die beiden Unterrichtspraktischen Prüfungen(UPPs). Da das Zweite Staatsexamen nach Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz (KMK) eine schriftliche Arbeit enthalten muss, sind die Schriftlichen Arbeiten mit Blick auf eine ohnehin gründliche Planung der UPPs durch die Lehramtsanwärter*innen sinnvoll.

Ergebnis der Staatsprüfung im Bildungslexikon

 

Anforderungen an die Schriftlichen Arbeiten

In den Schriftlichen Arbeiten musst du folgendes darlegen: „Ziele, einen oder mehrere didaktische Schwerpunkte und einen geplanten Verlauf des Unterrichts einschließlich der jeweiligen Begründungszusammenhänge und eine Darstellung der zugehörigen längerfristigen Unterrichtszusammenhänge, in die die Unterrichtsstunde der Unterrichtspraktischen Prüfung eingebunden ist“ (§ 32 Abs. 5 OVP). Der Umfang jeder Schriftlichen Arbeit soll zehn Seiten nicht überschreiten, davon soll auf die Planung der Stunde und auf die längerfristigen Unterrichtszusammenhänge jeweils etwa die Hälfte entfallen.

Infos zu Schriftliche Arbeiten

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