

Lehramtsanwärter*innen
Am Prüfungstag musst du in deinen beiden Fächern eine Unterrichtspraktische Prüfung (UPP) vor dem Prüfungsausschuss ablegen. Danach wird die Stunde in einem Gespräch mit den Prüfer*innen reflektiert.
Stand 2023 – Im Kern ist die Unterrichtspraktische Prüfung nichts anderes als ein Unterrichtsbesuch. Die am Prüfungstag zu absolvierenden Lehrproben werden als Unterrichtspraktische Prüfung (UPP) bezeichnet. Anders als bei den Lehrproben ist nun jedoch der ganze Prüfungsausschuss beim Unterricht dabei. Nach der UPP, aber noch vor der Bewertung führen Prüfling und Prüfungsausschuss ein Gespräch von etwa 10 Minuten, in dem Planung und Durchführung des Unterrichts reflektiert werden. Das ist gut so, denn eine reflektierte und selbstkritische Betrachtung des Unterrichts gehört zu den Kernkompetenzen einer guten Lehrkraft (Kompetenz 10 im Handlungsfeld S in den Kompetenzen und Standards für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung).
Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Unterrichtspraktische Prüfung informieren.
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