Stand 2023 – Die Endnote setzt sich mit unterschiedlicher Gewichtung aus den Langzeitbeurteilungen im Vorbereitungsdienst und den Beurteilungen in der Prüfung zusammen (§ 34 OVP):

ZfsL Schulleitung
25 % 25 %
1. schriftliche Arbeit 1. UPP 2. schriftlichtliche Arbeit 2. UPP Kolloquium
5 % 15 % 5 % 15 % 10 %

Wichtige Punkte dabei sind:

  • Das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) vergibt eine zusammengefasste Langzeitbeurteilung mit Note, in die die beiden Fachbeurteilungen mit Note eingehen. Darin werden nicht nur die fachlichen, sondern auch die überfachlichen Kompetenzen in ihrer Gesamtheit beurteilt (§ 16 Abs. 2 OVP). Die Fachleiter*innen sollen nach Beratung untereinander der Leitung des ZfsL einen gemeinsamen Vorschlag mit Endnote vorlegen. Ist das begründet nicht möglich, wird der Vorschlag der zuständigen Seminarleitung vorgelegt.
  • Die Langzeitbeurteilung der Schule wird mit 25 Prozent gewichtet.
  • Die Langzeitbeurteilungen haben neben glatten Notenstufen jeweils eine mögliche Zwischennote (1,5, 2,5 oder 3,5). Das Gesamtergebnis des Examens wird auf zwei Dezimalstellen berechnet.
  • Die beiden schriftlichen Arbeiten fließen mit je 5 Prozent Gewichtung ein.
  • Die beiden Unterrichtspraktischen Prüfungen (UPPs) fallen mit je 15 Prozent ins Gewicht, das Kolloquium mit 10 Prozent.

Unterrichtspraktische Prüfung im Bildungslexikon

Die Lehramtsanwärter*innen erhalten ein Exemplar beider Langzeitbeurteilungen von Schule und ZfsL und aller Beurteilungsbeiträge von Fachleiter*innen und Ausbildungslehrer*innen. Wird ein Fach der Ausbildung mit mangelhaft (5,0) bewertet, lautet die Langzeitbeurteilung ebenfalls mangelhaft – ungeachtet der anderen Fachnote. Die beiden Langzeitbeurteilungen müssen im Schnitt mindestens „ausreichend“ (4,0) sein, sonst gilt die Staatsprüfung ohne Prüfungsleistungen als nicht bestanden (§ 16 Abs. 5 OVP).

Infos zu Ergebnis der Staatsprüfung

Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Ergebnis der Staatsprüfung informieren.

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