

Lehramtsanwärter*innen
Das Ergebnis der Staatsprüfung ist eine Gesamtnote, die sich aus den beiden Langzeitbeurteilungen der Schulleitung und dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung sowie den Ergebnissen der Prüfungen zusammensetzt.
Stand 2023 – Die Endnote setzt sich mit unterschiedlicher Gewichtung aus den Langzeitbeurteilungen im Vorbereitungsdienst und den Beurteilungen in der Prüfung zusammen (§ 34 OVP):
| ZfsL | Schulleitung |
| 25 % | 25 % |
| 1. schriftliche Arbeit | 1. UPP | 2. schriftlichtliche Arbeit | 2. UPP | Kolloquium |
| 5 % | 15 % | 5 % | 15 % | 10 % |
Die Lehramtsanwärter*innen erhalten ein Exemplar beider Langzeitbeurteilungen von Schule und ZfsL und aller Beurteilungsbeiträge von Fachleiter*innen und Ausbildungslehrer*innen. Wird ein Fach der Ausbildung mit mangelhaft (5,0) bewertet, lautet die Langzeitbeurteilung ebenfalls mangelhaft – ungeachtet der anderen Fachnote. Die beiden Langzeitbeurteilungen müssen im Schnitt mindestens „ausreichend“ (4,0) sein, sonst gilt die Staatsprüfung ohne Prüfungsleistungen als nicht bestanden (§ 16 Abs. 5 OVP).
Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Ergebnis der Staatsprüfung informieren.
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