Lehramtsanwärter*innen
Nach der Prüfung erhältst du deine Gesamtnote, die sich aus den beiden Langzeitbeurteilungen von der Schulleitung und dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung und den Ergebnissen der Prüfungen zusammensetzt.
Stand 2023 – Die Endnote setzt sich mit unterschiedlicher Gewichtung aus den Langzeitbeurteilungen im Vorbereitungsdienst und den Beurteilungen in der Prüfung zusammen (§ 34 OVP):
ZfsL | Schulleitung |
25 % | 25 % |
1. schriftliche Arbeit | 1. UPP | 2. schriftlichtliche Arbeit | 2. UPP | Kolloquium |
5 % | 15 % | 5 % | 15 % | 10 % |
Die Lehramtsanwärter*innen erhalten ein Exemplar beider Langzeitbeurteilungen von Schule und ZfsL und aller Beurteilungsbeiträge von Fachleiter*innen und Ausbildungslehrer*innen. Wird ein Fach der Ausbildung mit mangelhaft (5,0) bewertet, lautet die Langzeitbeurteilung ebenfalls mangelhaft – ungeachtet der anderen Fachnote. Die beiden Langzeitbeurteilungen müssen im Schnitt mindestens „ausreichend“ (4,0) sein, sonst gilt die Staatsprüfung ohne Prüfungsleistungen als nicht bestanden (§ 16 Abs. 5 OVP).
Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Ergebnis der Staatsprüfung informieren.