Stand 2023 – Die Leitungen der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung weisen die Lehramtsanwärter*innen (LAA) den Schulen zu. Da LAA bedarfsdeckend eingesetzt werden, besteht die Gefahr, dass eine fachbezogene Begleitung an der Schule nur ungenügend erfolgen kann, da dort möglicherweise großer Mangel gerade in den betreffenden Fächern herrscht, also wenig Ausbildungslehrer*innen vorhanden sind. Dies widerspricht aber der „Gesamtverantwortung für die Ausbildung“ (§ 9 OVP), wonach eine solche Zuweisung nicht erfolgen darf.

Ausbildung an Schulen

Infos zu Schulzuweisung

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