In der Schulkonferenz entscheiden Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern gemeinsam beispielsweise über das Schulprogramm oder Leistungsprüfungen. Als Lehrkraft wirst du durch die Lehrerkonferenz zum Mitglied dieses Gremiums gewählt.
Stand 2022 – Die Schulkonferenz ist ein Mitwirkungsorgan, in dem Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen vertreten sind. Ihre Aufgaben sind in § 65 des Schulgesetzes geregelt. Die Schulkonferenz entscheidet beispielsweise über Veranstaltungen außerhalb des planmäßigen Unterrichts – etwa Schulwanderungen und Schulfahrten. Sie bestimmt außerdem über die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften, Grundsätze für Umfang und Verteilung von Hausaufgaben, Leistungsprüfungen und das Schulprogramm.
Sie kann – und sollte – ferner Wahl- und Verfahrensvorschriften erlassen, die über die Regelungen des Schulgesetzes hinausgehen. Die Schulkonferenz muss als Teilkonferenz einen Eilausschuss wählen und kann zudem einen Vertrauensausschuss einrichten oder eine Vertrauensperson zur Vermittlung von Konflikten bestellen.
Wenn die Lehrerkonferenz deiner Schule dich als Mitglied der Schulkonferenz wählt, ist die Teilnahme und Mitarbeit in diesem Gremium für dich verpflichtend.
Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Schulkonferenz informieren.
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