Stand 2023 – Die schulpraktische Ausbildung findet an Schulen auf der Grundlage des gemeinsamen Kerncurriculums statt. Die Ausbildung umfasst gemäß § 11 Abs. 1 OVP Hospitationen und den Ausbildungsunterricht. Sie erstreckt sich auf alle Handlungsfelder des Lehrberufs, die im Kerncurriculum ausgeführt werden. Im Benehmen mit der Seminarleitung setzt die Schulleitung die Lehramtsanwärter*innen (LAA) im selbstständigen Unterricht ein. Dabei gibt die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung vor, dass die Belange der Ausbildung, die Wünsche und Ausbildungsinteressen der LAA angemessen berücksichtigt werden müssen. Diese Einflussmöglichkeit solltest du unbedingt nutzen!

Kerncurriculum im Bildungslexikon

 

Unterrichtsbesuche sind Teil der schulpraktischen Ausbildung

Für die Unterrichtsbesuche müssen die Termine mit den Ausbildungslehrer*innen abgestimmt werden. Rechtzeitige Planung ist das A und O. In beiden Fächern sind in der Regel zehn Unterrichtsbesuche zu absolvieren. Sofern Unterrichtsbesuche mindestens drei Werktage vorher terminiert wurden, muss eine kurze schriftliche Planung vorgelegt werden, in der auch die Zusammenarbeit in kollegialen Gruppen berücksichtigt wird. Laut § 11 Abs. 3 OVP sollen zudem bei den Unterrichtsbesuchen und anderen Ausbildungsformaten Fragen der Medienkompetenz und der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechniken der digitalisierten Welt einbezogen werden.

Infos zu Ausbildung an Schulen

Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Ausbildung an Schulen informieren.