Stand 2023 – Die Schulleitung ist an deiner schulpraktischen Ausbildung maßgeblich beteiligt. Sie verantwortet den Unterricht der Lehramtsanwärter*innen (LAA) (§ 9 OVP) und weist den selbstständigen Unterricht zu (§ 11 Abs. 7 OVP). Zudem spielt sie durch die Langzeitbeurteilung eine sehr wichtige Rolle bei der Ermittlung deiner Abschlussnote. Diese wird von der Schulleitung „auf der Grundlage von eigenen Beobachtungen und der Beurteilungsbeiträge der Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrer erstellt“ (§ 16 Abs.-3 OVP), letztere geben aber nach wie vor keine Note.

 

Grundlagen für die Langzeitbeurteilung in der OVP

Die OVP konkretisiert die Grundlagen für die Beurteilung an derselben Stelle: „Langzeitbeurteilungen beruhen auf der fortlaufenden Begleitung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in allen schulischen Handlungsfeldern.“ Eine Beurteilung der Schulleitung auf Grundlage sehr weniger Unterrichtsbesuche oder nur auf Grundlage von Unterrichtsbesuchen kann es also schlechterdings nicht geben. Damit alle deine schulischen Aktivitäten während deiner Ausbildung berücksichtigt werden, kannst du zum Beispiel rechtzeitig eine Aufstellung darüber für die Schulleitung machen. In der OVP ist eine weitere Regelung zur Beurteilung durch die Schulleitung ausgeführt: Sie soll vor der endgültigen Fertigstellung der Beurteilung den Ausbildungsbeauftragten Gelegenheit zur Stellungnahme zum Gesamtergebnis geben.

Ausbildungsbeauftragte im Bildungslexikon

An deiner Schulkarriere ist die Schulleitung vielfach beteiligt: Sie beurteilt dich nicht nur im Rahmen deiner Ausbildung; sie spielt auch eine zentrale Rolle bei den schulscharfen Einstellungen und entscheidet nach etwaiger Anstellung am Ende der Probezeit über die Bewährung.