Die Bundesrepublik Deutschland fördert den weltweiten Einsatz von Lehrkräften an Deutschen Auslandsschulen (DAS-Schulen) und ausgewählten ausländischen staatlichen Bildungseinrichtungen. Die Einsatzdauer beträgt in der Regel drei bis sechs Jahre.
Stand 2023 – Bei der Vermittlung von Lehrkräften wird unterschieden zwischen Auslandsdienstlehrkräften (ADLK) und Programmlehrkräften. Bei den Programmlehrkräften gibt es Stellen im Lehrerentsendeprogramm der Bundesländer – die Landesprogrammlehrkräfte (LPLK) – und Stellen für nicht verbeamtete oder fest angestellte Lehrkräfte – die Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK). Die erste Einsatzdauer beträgt für ADLK drei Jahre mit Option auf Verlängerung um drei Jahre und für BPLK in der Regel zwei Jahre mit der Option auf Verlängerung um zwei mal zwei Jahre. Bei Funktionsstellen kann die ADLK nach sechs Jahren um weitere zwei Jahre verlängert werden.
Landesprogrammlehrkräfte werden hauptsächlich zum Aufbau und Ausbau von Deutsch als Fremdsprache eingesetzt, daher haben Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung in Deutsch und Zusatzqualifikation in Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache (DaF/DaZ) die besten Chancen. Auch wer eine moderne Fremdsprache wie Englisch oder Französisch unterrichtet, kann für Deutsch als Fremdsprache eingesetzt werden, da die Fremdsprachendidaktik als Qualifikation angesehen wird. Teilweise werden auch Magister in Germanistik oder Daf/DaZ angenommen.
Auch Bundesprogrammlehrkräfte werden vorwiegend an inländischen staatlichen oder privaten Schulen mit verstärktem Deutschunterricht eingesetzt. Die Qualifikation ist wie bei den LPLK. Über die dort genannten Einsatzgebiete hinaus bietet auch Südamerika traditionell viele Schulen mit BPLK-Stellen, die zum Deutschen Sprachdiplom führen. Seit einigen Jahren wird Deutsch als Fremdsprache auch in China und Indien stark ausgeweitet.
Deutsche Auslandsschulen (DAS) und Schulen für Das Deutsche Sprachdiplom (DSD-Schulen) stellt die Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ – PASCH-Initiative – der Bundesregierung zusammen, die inzwischen mehr als 1.700 Schulen im deutschen Auslandsschulwesen vernetzt.
Je nach Programm gibt es unterschiedliche Auswahl- und Bewerbungsverfahren: Informationen über Einsatzmöglichkeiten und Bewerbungsverfahren erteilt die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) des Bundesverwaltungsamtes. Bewerbungen für ADLK- und LPLK-Stellen sind auf dem Dienstweg über die Schulleitung (zweifach) an die Bezirksregierungen einzureichen. Für die Bewerbung wird eine aktuelle dienstliche Beurteilung (gemäß § 59 Abs. 4 Nr. 3 SchulG) benötigt, sofern nicht noch eine aktuelle Beurteilung vorliegt. Später folgt ein auslandschulfachliches Kolloquium. Das genaue Verfahren erläutert das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) hier.
Die Bewerbungsunterlagen gibt es bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Gleichzeitig ist je eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen als Vorabinformation direkt an die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (Bundesverwaltungsamt, - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen -, 50728 Köln) und an das Referat 413 im MSW (Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf) zu senden. Es empfiehlt sich, mit dem auslandsschulfachlichen Dezernenten bei der zuständigen Bezirksregierung Kontakt aufzunehmen. Als Referendar*in oder noch nicht fest angestellte Lehrkraft an einer Schule geht die Bewerbung als Bundesprogrammlehrkraft direkt an die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen.
In NRW können sich seit einigen Jahren auch unbefristet angestellte Lehrkräfte auf ADLK-Stellen bewerben, also auch auf Funktionsstellen. Denn Schulleitungsstellen im Ausland sind ausschließlich ADLK-Stellen, ebenso weitere Funktionsstellen wie deren Vertretungen, Oberstufenkoordinator*innen, Fachleitungen Deutsch oder auch Fachberater*innen, Fachschaftsberater*innen sowie spezielle Koordinatorenstellen.
Im Auslandsschuldienst sind je nach Größe der Schule und Schulform für die Besoldungsgruppen A14 bis A16 Schulleitungsstellen ausgeschrieben. Bewerber*innen müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungsgruppe bereits innehaben und dürfen zum ausgeschriebenen Zeitpunkt des Amtsantritts das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In der Regel werden Erfahrungen im Auslandsschuldienst sowie die Bereitschaft der Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland erwartet.
Über die finanziellen Rahmenbedingungen gibt die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen Auskunft. Die Regelungen sind so individuell, dass hier kaum pauschale Informationen gegeben werden können. Grundsätzlich erhalten die genannten Auslandslehrkräfte zu ihren Bezügen abgestufte Zulagen für den Auslandsschulort (außer BPLK), Umzugs- und Reisepauschalen sowie gegebenenfalls Zuschüsse für einen Kinderbetreuung oder einen Kaufkraftausgleich.
Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Auslandseinsatz informieren.