

Lehramtsanwärter*innen
Der Anwärtergrundbetrag von Lehramtsanwärter*innen (LAA) richtet sich nach dem späteren Eingangsamt als Lehrer*in – er hängt also von deinem Lehramt ab. Du erhältst als Besoldung im Referendariat den Grundbetrag und gegebenenfalls einen Familienzuschlag.
Stand 2023 – Die finanzielle Lage von Lehramtsanwärter*innen (LAA) ist katastrophal! Die GEW NRW hat die Landesregierung immer wieder aufgefordert, den gesetzgeberischen Spielraum zur Verbesserung der Besoldung von LAA voll auszuschöpfen. Bislang ist nichts Substanzielles dazu geschehen. Für alle LAA fällt der Anwärtergrundbetrag unterschiedlich hoch aus. Es gibt drei Kategorien, die sich nach dem späteren Eingangsamt als Lehrkraft richten (A12, A13, A13 mit Zulage).
Ein Familienzuschlag kommt hinzu, wenn LAA verheiratet sind (Stufe 1) oder unterhaltspflichtige Kinder haben (Stufe 2 und 3). Seit dem 01.12.2022 bemisst sich der Familienzuschlag für die Stufen 2 und 3 nach der Mietenstufe deiner Gemeinde. Die früher fällige Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) ist inzwischen in die monatlichen Bezüge integriert und wird nicht mehr gesondert ausgezahlt. Wenn der Vorbereitungsdienst verlängert werden muss, zum Beispiel bei Nichtbestehen der Prüfung oder anderen Gründen wie einer längeren Krankheit, werden die Bezüge eventuell vermindert. Bei einer Verlängerung wegen Nichtbestehens beträgt die Verminderung etwa 15 Prozent. Hier gibt es jedoch eine Einspruchsmöglichkeit aus sozialen Gründen. Wende dich an den zuständigen Personalrat!
Kontakt zu den Personalrät*innen der GEW NRW
Häufig sind die Überweisungen des für die Zahlung der Bezüge zuständigen Landesamts für Besoldung und Versorgung (LBV) nicht pünktlich und eine Mitteilung über die Besoldungsabrechnung bleibt aus. Als Praxis für den Einstieg hat sich folgender Modus entwickelt: Anfang des ersten Ausbildungsmonats überweist das LBV eine Abschlagszahlung für den laufenden Monat, zum Monatsende erfolgt die Überweisung für den Folgemonat einschließlich des noch zu verrechnenden Restbetrages. Danach sollten dann regulär immer zu Anfang des Monats die Bezüge für den laufenden Monat überwiesen werden.
Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Besoldung informieren.
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