

Lehramtsanwärter*innen
In Beratungsgesprächen mit deinen Seminarleiter*innen wirst du zu deiner professionellen Entwicklung beraten. Nutze die Chance zur individuellen Förderung, indem du dich aktiv einbringst!
Stand 2023 – Die Personenorientierte Beratung ist verpflichtendes Element in der Ausbildung und wird von den Leiter*innen der überfachlichen Ausbildungsgruppen – die Seminare – durchgeführt, die in der Regel dafür eine spezielle Zusatzausbildung erhalten haben. Die Seminarleiter*innen sind weder an der Benotung noch an der Prüfung der Lehramtsanwärter*innen (LAA) beteiligt. Die Beratung ist individuell auf die LAA zugeschnitten und dient der Entwicklung zu einer professionellen Lehrer*innenpersönlichkeit. Dazu ist deine aktive Beteiligung und das Einbringen deiner Interessen und Wünsche entscheidend. Sie findet in verschiedenen Beratungsformen (zum Beispiel als Coaching) statt, die mit dir abgestimmt werden. Hier liegen also besondere Chancen der individuellen Förderung für alle LAA, unabhängig von jeglicher Beurteilung.
Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Personenorientierte Beratung informieren.
Die bereitgestellten Informationen sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken, sie stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Alle Angaben wurden von den Autor*innen nach bestem Wissen erstellt und gemeinsam mit der GEW NRW mit größtmöglicher Sorgfalt überprüft. Dennoch lassen sich inhaltliche Fehler nicht vollständig ausschließen. Die Angaben verstehen sich daher ohne jede Gewähr seitens der Autor*innen und der GEW NRW für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Autor*innen und die GEW NRW schließen jede Haftung für jegliche Nutzung dieser Informationen und für daraus entstandene materielle oder ideelle Schäden aus. Sollte sich aus den allgemeinen Vorschriften dennoch eine Haftung ergeben, ist diese auf ein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten begrenzt.