Stand 2023 – Der Personalrat ist laut Landespersonalvertretungsgesetz §46 verpflichtet, in jedem Kalenderjahr in einer Personalversammlung über seine Tätigkeit zu berichten. Auf der Versammlung wird üblicherweise ein Tätigkeitsbericht vorgelegt,  der vom gesamten Personalrat  beschlossen wurde  und einen vollständigen Überblick über die Arbeit im Berichtszeitraum beinhalten sollte.

Personalrät*innen der GEW NRW

Teilpersonalversammlungen können für bestimmte Beschäftigtengruppen einberufen werden. Üblich sind Tarifbeschäftigte, Mitglieder des Lehrerats, Beschäftigte im Gemeinsamen Lernen und Fachkräfte aus den multiprofessionellen Teams sowie Sozialarbeitende.

 

Freistellung für die Teilnahme

Liegt der Zeitpunkt der Personalversammlung fest und wurde ordnungsgemäß eingeladen, sind alle Lehrer*innen, Referendar*innen und die weiteren pädagogisch Beschäftigen im Landesdienst berechtigt, an der Versammlung teilzunehmen. Dieses Recht darf nicht eingeschränkt werden, auch die Wegezeiten für die An- und Abreise sowie eine Mittagspause sollten bei der Freistellung für die Versammlung berücksichtigt werden. Fahrtkosten außerhalb des Dienstortes, die den teilnehmenden Lehrer*innen entstehen, werden auf Antrag von der Dienststelle erstattet. Es ist der gesetzliche Unfallschutz gegeben. An diesem Tag dürfen weder Elternsprechtag noch Konferenzen stattfinden. Informiere den Personalrat, wenn dies anders ist.

Vertreter*innen der Dienststelle sind verpflichtet, an der Personalversammlung teilzunehmen. Vertreter*innen von Gewerkschaften und Verbänden ist die Teilnahme ebenso gestattet, ansonsten handelt es sich um eine nichtöffentliche Veranstaltung.

Die Personalversammlung kann dem Personalrat Anträge unterbreiten, zum Beispiel dass der Personalrat sich für einen besseren Gesundheitsschutz gegenüber der Dienststelle einsetzen soll. Beschäftigte können zu den Beschlüssen und dem Tätigkeitsbericht Stellung nehmen. Die Personalversammlung darf alle Angelegenheiten behandeln, welche die Dienststelle oder ihre Beschäftigten unmittelbar betreffen, insbesondere Tarif-, Besoldungs- und Sozialangelegenheiten.

 

Die GEW rät

Es liegt  im Interesse aller Kolleg*innen, zahlreich an den Personalversammlungen aktiv teilzunehmen. Es ist eine Gelegenheit, den Vertreter*innen der Dienststelle Fragen zu stellen, die sich sonst so nicht ergibt.  Eine Teilnahme an der Personalversammlung wertschätzt  die Arbeit des Personalrates und zeigt ihm die Unterstützung durch die Beschäftigten.

Infos zu Personalversammlung

Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Personalversammlung informieren.