Stand 2023 – Den Abschluss des Prüfungstages bildet das Kolloquium. Nach den beiden Unterrichtspraktischen Prüfungen (UPPs) erfolgt am gleichen Tag noch eine mündliche Prüfung von 60 Minuten. „Im Kolloquium reflektiert der Prüfling zuerst den eigenen professionsbezogenen Entwicklungsprozess. Er zeigt Zusammenhänge seines beruflichen Handelns in Formen der Zusammenarbeit innerhalb kollegialer Gruppen auf. Der Prüfling kann sich auf Aspekte aus den Perspektivgesprächen gemäß § 15 beziehen. Im weiteren Verlauf bezieht sich das Kolloquium auf zentrale Bereiche des beruflichen Handelns und ist so auszurichten, dass die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit beruflichen Situationen theoriegeleitet nachgewiesen werden kann“ (OVP § 33 Abs. 2). Die Themen der Prüfung orientieren sich an den Handlungsfeldern des Kerncurriculums.

Kerncurriculum im Bildungslexikon

Infos zu Kolloquium

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