Der Lehrerkonferenz steht eine ganze Reihe von Entscheidungskompetenzen zu – von der Unterrichtsverteilung bis zu den Aufsichts- und Vertretungsplänen. Die Schulleitung kann der Lehrerkonferenz zusätzliche Entscheidungen übertragen.
Stand 2022 – Die Lehrerkonferenz ist laut Schulgesetz (SchulG) ein Mitwirkungsgremium für dich und deine Kolleg*innen. Die Schulleitung führt dabei den Vorsitz.
Viele Aufgaben sind im Schulgesetz festgelegt (§ 68). Die Lehrerkonferenz entscheidet über Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen. So können sich die Lehrer*innen in der Lehrerkonferenz beispielsweise darauf einigen, dass bei unvermeidlichem Nachmittagsunterricht alle Mitglieder des Kollegiums angemessen beteiligt werden. Dieser Beschluss kann von jedem Mitglied direkt beantragt werden, auch ohne Zustimmung der Schulleitung.
Ebenso können eigenständig Regelungen getroffen werden, um die Belange teilzeitbeschäftigter Lehrer*innen bei Vertretungsregelungen oder der Stundenplangestaltung zu berücksichtigen. An diese Beschlüsse ist die Schulleitung gebunden.
Außerdem wählt die Lehrerkonferenz die Vertreter*innen für die Schulkonferenz. Das können auch weitere (sozial-)pädagogische Fachkräfte sein, die zwar nicht der Schule angehören, aber dort beispielsweise im Offenen Ganztag arbeiten.
Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Lehrerkonferenz informieren.