Die amtsärztliche Untersuchung ist Voraussetzung für die Übernahme in das Beamt*innenverhältnis. Amtsärzt*innen untersuchen dabei verschiedene Aspekte deiner gesundheitlichen Eignung.
Stand 2022 – In der amtsärztlichen Untersuchung wird deine gesundheitliche Eignung festgestellt. Diese muss bei der Übernahme ins Beamt*innenverhältnis auf Probe vorliegen, ebenso wie die charakterliche Eignung und einige weitere Voraussetzungen für die Beamt*innenlaufbahn.
Die Einstellungsuntersuchung nimmt das Gesundheitsamt vor. Der*die Amtsärzt*in prüft, ob dein Gesundheitszustand den Anforderungen zur Übernahme in das Beamt*innenverhältnis genügt. Dabei geben sie lediglich eine Entscheidungshilfe für die zuständige Bezirksregierung. Was genau unter gesundheitlicher Eignung zu verstehen ist, ist nur vage definiert, so dass Bezirksregierungen und Amtsärzt*innen immer ein Interpretationsspielraum bleibt.
Amtsärzt*innen dürfen dich nach früheren Erkrankungen fragen, wenn diese die Ausübung des Berufs beeinträchtigen könnten. Dabei solltest du wahrheitsgemäß antworten.
Wenn deine Übernahme in das Beamt*innenverhältnis abgelehnt wird, müssen handfeste Gründe vorliegen. Es muss wahrscheinlich erscheinen, dass du aus gesundheitlichen Gründen früher pensioniert werden musst. Die Beweislast liegt dabei inzwischen beim Dienstherrn: Er muss darlegen, dass die (Vor-)Erkrankung des*der Bewerber*in mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer vorzeitigen Pensionierung führt. Falls deiner Übernahme in das Beamt*innenverhältnis vermeintlich die gesundheitliche Eignung entgegensteht, kannst du dich an den Personalrat oder die Schwerbehindertenvertretung wenden. Wenn du GEW-Mitglied bist, helfen dir die Kolleg*innen des GEW-Rechtsschutzes.
Aktuelle sowie abgeschlossene psychotherapeutische Behandlungen können zu Problemen bei der Übernahme ins Beamtenverhältnis führen. Allerdings ist immer der konkrete Einzelfall zu berücksichtigen – eine pauschale Aussage lässt sich nicht treffen.
Der Body-Mass-Index (BMI) bewertet das Körpergewicht im Verhältnis zur Körpergröße: Körpergewicht (kg)/Körpergröße (m)2.
Ein zu hoher BMI kann dazu führen, dass Bewerber*innen als gesundheitlich ungeeignet angesehen werden. Bei leichtem Übergewicht ohne zusätzliche Risikofaktoren ist eine Verbeamtung möglich. Bei leichtem Übergewicht und weiteren gesundheitlichen Risikofaktoren, kann die Übernahme in das Beamt*innenverhältnis schwierig werden.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Lehrer*innen müssen nur das Mindestmaß an körperlicher Eignung für die jeweilige Laufbahn erfüllen. Sie können deshalb auch dann als Beamt*innen eingestellt werden, wenn eine vorzeitige Dienstunfähigkeit möglich ist. Menschen mit chronischen Erkrankungen sollten frühzeitig Kontakt mit den Schwerbehindertenvertretungen aufnehmen, ob bei ihnen der Antrag auf Anerkennung einer Behinderung mit einer anschließenden Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit aussichtsreich ist.
Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Amtsärztliche Untersuchung informieren.