Stand 2023 – Ausbildungsbeauftragte sind Lehrer*innen aus dem Kollegium deiner Ausbildungsschule und werden durch Schulleitung und Lehrerkonferenz bestellt (§ 13 Abs. 1 OVP). Zu ihren Aufgaben gehören laut § 13 OVP „die Unterstützung der Kooperation zwischen Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und Schulen“ und „die ergänzende Beratung und Unterstützung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter“. Damit sind sie deine wichtigsten Ansprechpartner*innen an der Schule.

Schulleitung im Bildungslexikon

Weitere Aufgaben der Ausbildungsbeauftragten, die von der Schulleitung im Benehmen mit der Lehrerkonferenz bestimmt werden, sind „die Koordination von Lehrerausbildung innerhalb der Schulen“ – also nicht nur der Referendar*innenausbildung, sondern der Ausbildung insgesamt, wozu beispielsweise auch das Praxissemester gehört – sowie „die Beratung der Schulleitungen“ (§ 13 Abs. 2 OVP). Zwei Aufgaben, die beide eher zu den erweiterten Schulleitungsaufgaben gehören. Das zeigt sich insbesondere bei der Beurteilung der Lehramtsanwärter*innen (LAA), denn Ausbildungsbeauftragte haben maßgeblichen Einfluss auf die Abschlussnote der Schulleitung: „Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll vor abschließender Erstellung der Langzeitbeurteilung der oder dem Ausbildungsbeauftragten Gelegenheit zur Stellungnahme zum vorgesehenen Gesamtergebnis geben“ (§ 16 Abs. 3 OVP). Ausbildungsbeauftragte sollen regelmäßig selbst als Ausbildungslehrer*innen tätig werden und an den Perspektivgesprächen an ihrer Schule teilnehmen.

Infos zu Ausbildungsbeauftragte

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