Stand 2023 – In deinem Interesse und zum Schutz von dir und deinem Kind empfiehlt es sich, eine bestehende Schwangerschaft umgehend mitzuteilen. Lege der Ausbildungsschule und dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) eine ärztliche Schwangerschaftsbescheinigung vor. Die Bezirksregierung legt daraufhin die Mutterschutzfrist fest.

 

Gefährdungsbeurteilung duch den Betriebsärztlichen Dienst

Mit Bekanntgabe deiner Schwangerschaft wirst du mit sofortiger Wirkung vom Unterricht freigestellt, damit eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden kann und dein Immunstatus in Bezug auf bestimmte Infektionskrankheiten durch den Betriebsärztlichen Dienst (BAD) geklärt werden kann. Die Teilnahme an allen Ausbildungsveranstaltungen am ZfsL bleibt verpflichtend. Die Bezüge werden weitergezahlt. Die Gefährdungsbeurteilung muss von der Schulleitung und von dir unterschrieben werden. Gegebenenfalls müssen Schutzmaßnahmen bestimmt werden – zum Beispiel eine Freistellung vom Sportunterricht oder der Pausenaufsicht. Erst nach dem Gutachten des BAD nimmst du deinen Dienst an der Schule wieder auf.

 

Mutterschutzfrist

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor und endet acht Wochen nach der Entbindung beziehungsweise dem errechneten Entbindungstermin. Für diesen Zeitraum wirst du vom Schuldienst unter Fortzahlung der Bezüge befreit.

Wichtig: Bei einer Geburt vor dem errechneten Entbindungstermin verlängert sich die Schutzfrist von acht Wochen um den Zeitraum, der vor dem errechneten Termin nicht in Anspruch genommen werden konnte. Spezielle Regelung gibt es bei Mehrlings- und Frühgeburten. Im Zeitraum des Mutterschutzes darfst du nicht beschäftigt werden. Nicht vergessen: Nach der Geburt musst du der Bezirksregierung und dem Landesamt für Besoldung und Versorgung eine Geburtsurkunde vorlegen! Spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Termin muss ein Antrag auf Elternzeit bei der Bezirksregierung eingereicht werden. Der Vorbereitungsdienst kann aus Gründen des Mutterschutzes auf Antrag verlängert werden.

Teilzeitreferendariat im Bildungslexikon

Infos zu Mutterschutz

Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Mutterschutz informieren.

Haftungsausschluss

Die bereitgestellten Informationen sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken, sie stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Alle Angaben wurden von den Autor*innen nach bestem Wissen erstellt und gemeinsam mit der GEW NRW mit größtmöglicher Sorgfalt überprüft. Dennoch lassen sich inhaltliche Fehler nicht vollständig ausschließen. Die Angaben verstehen sich daher ohne jede Gewähr seitens der Autor*innen und der GEW NRW für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Autor*innen und die GEW NRW schließen jede Haftung für jegliche Nutzung dieser Informationen und für daraus entstandene materielle oder ideelle Schäden aus. Sollte sich aus den allgemeinen Vorschriften dennoch eine Haftung ergeben, ist diese auf ein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten begrenzt.