Beurlaubungen können aus familiären oder arbeitsmarktpolitischen Gründen beantragt werden. Für den Erstantrag muss bei akuten Gründen keine Frist eingehalten werden.
Stand 2025 – Du kannst dich aus familiären Gründen ohne Gehaltsanspruch beurlauben lassen, wenn du ein Kind unter 18 Jahren betreust oder ein Familienmitglied pflegst (§ 64 Landesbeamtengesetz NRW – LBG). Diese Beurlaubung ist auch als Vorab-Vollfreistellung für die Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell möglich (§ 65 Abs. 2 LBG NRW).
Aus arbeitsmarktpolitischen Gründen ist eine Beurlaubung bei einem Bewerberüberhang für die entsprechende Schulform möglich (§ 70 Abs. 1 LBG NRW). Dieser Urlaub kann von der Bezirksregierung bis zur Dauer von insgesamt sechs Jahren genehmigt werden und darf zusammen mit einem Urlaub aus familiären Gründen insgesamt 15 Jahre nicht überschreiten. Freistellungen wegen Elternzeit, Pflegezeit und Familienzeit werden nicht mitgezählt. Es dürfen jedoch keine dienstlichen Gründe dagegenstehen. Aufgrund der aktuellen Lehrkräftemangelsituation ist eine Beurlaubung aus arbeitsmarktpolitischen Gründen derzeit sehr schwer durchzusetzen. Da bei einer Ablehnung der Personalrat beteiligt werden muss, nimm bereits vorher Kontakt auf.
Tarifbeschäftigte Lehrkräfte können gemäß Tarifrecht (TV-L, § 28) unter Verzicht auf die Zahlung des Entgelts ebenfalls Sonderurlaub erhalten. Nach dem Erlass für Tarifbeschäftigte (BASS 21-05 Nr. 4) haben sie in Bezug auf Ansprüche auf Beurlaubung die gleichen Rechte wie Beamt*innen.
Urlaubsart | Voraussetzungen | Höchstdauer/ Kumulation |
Beihilfeanspruch |
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Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen (§ 64 Abs. 1 LBG) | Antragsabhängig – Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen. Dem Antrag sollte entsprochen werden, wenn dienstliche Belange nicht entgegen stehen (§ 64 LBG). | Bis zu 15 Jahre; Erziehungsurlaub bleibt unberücksichtigt | Ja (§1 Abs,1 BVO), zu beachten ist § 10 SGB V (§ 64 Abs. 1 LBG) |
Beurlaubung aus arbeitsmarktpolitischen Gründen (§ 70 Abs. 1, Nr. 2 LBG) | Antragsabhängig – Bewerberüberhang aufgrund der Situation auf dem Arbeitsmarkt (§ 70 LBG) | Bis zu 6 Jahre Urlaub aus arbeitsmarktpolitischen und familiären Gründen; darf die Höchstgrenze von insgesamt 15 Jahren nicht überschreiten. | Nein |
Für Tarifbeschäftigte analog den Regelungen für Beamt*innen | Kein Anspruch |
Lehrkräfte, die weniger als ein Jahr beurlaubt sind, kehren grundsätzlich an die bisherige Schule zurück. Ein Rückkehrantrag ist nicht erforderlich.
OLIVER (Online-Verfahren Lehrkräfteversetzung) wird benötigt, wenn:
Eine vorzeitige Beendigung des Urlaubs ist möglich, wenn wegen zwingender persönlicher Belange der Lehrkraft die Fortsetzung einer Beurlaubung nicht zumutbar ist. Dafür muss eine konkrete und nachvollziehbare Begründung vorgelegt werden.
Das Schulministerium hat angesichts des Lehrkräftemangels festgelegt, dass eine Entfernung von bis zu 50 Kilometern noch als wohnortnah gilt. Die GEW NRW kritisiert dies. Eine Einzelfallprüfung soll in jedem Fall vorgenommen werden. Der Personalrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der neuen Schule. Es ist daher sinnvoll, sich vorab mit dem Personalrat in Verbindung zu setzen.
Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Beurlaubung informieren.
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