Stand 2023 – Da Elterngeld rückwirkend nur für drei Monate gezahlt werden kann, solltest du den Antrag unmittelbar nach Geburt des Kindes stellen. Für die Berechnung des Elterngeldes ist der durchschnittliche Nettoverdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt maßgeblich. Elterngeld beträgt 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens, höchstens aber 1.800 Euro. Basiselterngeld kannst du für bis zu 12 Lebensmonate des Kindes erhalten, Mutterschaftsleistungen für die Mutter werden immer angerechnet. Wenn auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld bezieht, erhöht sich die Bezugsdauer um zwei Partnermonate. Anstelle eines Lebensmonats mit Basiselterngeld kannst du dich auch für zwei Lebensmonate mit ElterngeldPlus entscheiden, sodass sich der Bezugszeitraum verdoppelt.

Auch wenn du im Bemessungszeitraum kein Erwerbseinkommen hattest, kannst du Elterngeld beantragen. Das Mindestelterngeld beträgt 300 Euro. Mehrlingsgeburten und Geschwisterbonus können das Elterngeld erhöhen. Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung während des Bezugszeitraums wird angerechnet.

Eltern von Frühgeborenen erhalten zusätzliche Elterngeldmonate. Abhängig davon wie früh das Kind zur Welt kommt, sind das bis zu vier Elterngeldmonate mehr.

Elternzeit im Bildungslexikon

 

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Als Partnerschaftsbonus kannst du und der andere Elternteil jeweils bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen, wenn ihr beide parallel zwei bis vier Monate in Teilzeit im Umfang von 24 bis 32 Stunden arbeitet. Auch Alleinerziehende können diesen Partnerschaftsbonus erhalten.

Infos zu Elterngeld

Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Elterngeld informieren.