Tarifbeschäftigte und Beamt*innen können gleichermaßen ihre Arbeitszeit auf Antrag voraussetzungslos auf bis zu 50 Prozent reduzieren. Die Reduzierung auf weniger als die Hälfte ist nur während der Elternzeit oder bei Beurlaubung möglich.
Stand 2022 – Du kannst deine regelmäßige Arbeitszeit auf Antrag und ohne Angabe von Gründen bis auf die Hälfte reduzieren. Als Tarifbeschäftigte*r solltest du aber darauf achten, dass eine befristete Stundenreduzierung schriftlich vereinbart wird, damit nach Ablauf der Befristung automatisch wieder die Vollzeitbeschäftigung eintritt. Aufgrund des Lehrkräftemangels lehnen die Dienststellen derzeit leider häufig Anträge auf die voraussetzungslose Teilzeit ab. In einem solchen Fall ist es sinnvoll, den Personalrat einzuschalten. Lehrkräfte mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung können ihren Antrag auf Teilzeit unabhängig von Fristen stellen (§ 164 Absatz 5 SGB IX).
Eine Reduzierung der Arbeitszeit auf weniger als die Hälfte ist für Beamt*innen nur möglich während der Elternzeit oder in der Beurlaubung wegen der Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder der Pflege von Angehörigen.
Tatbestand | Voraussetzungen | Höchstdauer/ Kumulation |
Beihilfeanspruch |
---|---|---|---|
Voraussetzungslose Teilzeit mit bis zu 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit (§ 63 LBG) |
Antragsabhängig – Kann bewilligt werden, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen. |
Keine |
Ja |
Familienpolitische Teilzeit mit bis zu 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit (§ 64 LBG)
|
Antragsabhängig – Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen. Dem Antrag sollte entsprochen werden, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen. |
Begrenzt auf 15 Jahre |
Ja, gemäß § 64 Abs. 5 LBG |
Teilzeitbeschäftigung (§ 11 Abs. 1 TV-L) | Antragsabhängig – Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen. |
Solange die Voraussetzungen gegeben sind. |
Kein Anspruch |
Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Teilzeitbeschäftigung informieren.