Stand 2023 – Lehramtsanwärter*innen (LAA) haben einen Anspruch auf Elternzeit für das zu betreuende Kind. Sie kann von jedem Elternteil allein oder von beiden gemeinsam genommen werden, jedoch nur bis zum 36. Lebensmonat des Kindes. Eine Übertragung von bis zu 24 Monaten Elternzeit auf die Zeit zwischen dem vierten bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes ist möglich. Allein oder gemeinsam genommene Elternzeit kann von jedem Elternteil auf drei Zeitabschnitte verteilt werden. Wichtig: Während der Elternzeit sind LAA besonders geschützt. Beamt*innen auf Widerruf (LAA) dürfen während dieser Zeit nicht gegen ihren Willen entlassen werden.

Teilzeitreferendariat im Bildungslexikon

 

Auswirkungen der Elternzeit auf die Ausbildung

Die Anmeldefrist der Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes beträgt sieben Wochen, eine Übertragung muss 13 Wochen vorher angemeldet werden. Der entsprechende Antrag ist auf dem Dienstweg bei der Bezirksregierung zu stellen. Die Elternzeit beginnt und endet somit individuell. Für die Dauer der Elternzeit ruht die Ausbildung. Diese Zeit wird nicht auf die Dauer des Referendariats angerechnet (BASS 21-05 Nr. 9). Der Wiedereinstieg muss so gewährleistet werden, dass sich die Ausbildungsbedingungen einer kontinuierlichen Ausbildung soweit wie möglich annähern. Wenn die Wiederaufnahme der Ausbildung zum Zeitpunkt der Beendigung der Elternzeit ungünstig ist, kann diese auf Antrag verschoben werden, längstens jedoch um neun Monate. Dafür muss spätestens einen Monat vor Beendigung der Elternzeit ein Antrag auf Verschiebung gestellt werden (BASS 21-05 Nr. 9). In dem Fall wirst du ohne Anwärter*innenbezüge beurlaubt. Wird die Elternzeit nach der Meldung zur Staatsprüfung angetreten, ruht das Prüfungsverfahren für den Zeitraum. Während der Elternzeit dürfen keine Prüfungsleistungen erbracht werden. Vor dem Antritt der Elternzeit soll durch die zuständige Ausbildungsbehörde über die Möglichkeiten der späteren Fortsetzung der Ausbildung beraten werden (BASS 21-05 Nr. 9).

Elterngeld im Bildungslexikon

Infos zu Elternzeit

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