Lehramtsanwärter*innen
Lehramtsanwärter*innen können den Vorbereitungsdienst aus familienpolitischen Gründen oder bei Schwerbehinderung in Teilzeit absolvieren. Die Arbeitszeit reduziert sich auf 75 Prozent und der Vorbereitungsdienst dauert damit insgesamt 24 Monate.
Stand 2023 – Die Einführung des Teilzeitreferendariats entspricht einer langjährigen Forderung der GEW NRW. Durch Änderung der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) – Erweiterung um § 8a „Vorbereitungsdienst in Teilzeit“ – ist das Teilzeitreferendariat rechtsgültig und kann aus familienpolitischen Gründen und bei anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung beantragt werden (§ 64 Abs. 1 LABG).
Voraussetzung für die Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung ist die tatsächliche Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines*r pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Die Antragsstellung erfolgt direkt mit der Bewerbung für den Vorbereitungsdienst und gilt dann für die gesamte Ausbildungsdauer. Darüber hinaus kann ein Antrag auch innerhalb der ersten zwölf Monate des Referendariats unmittelbar im Anschluss an die Schutzfrist zum Mutterschutz, die Elternzeit oder eine Pflegezeit gestellt werden. Einen Monat vor deren Ablauf endet die Antragsfrist.
Das landesweit einheitliche Modell entspricht einer Teilzeit von 75 Prozent der regulären Ausbildungszeit und bewirkt eine Verlängerung des Ausbildungszeitraums von 18 auf 24 Monate. Die Unterrichtsverpflichtung wird von sechs auf acht Quartale und der selbstständige Unterricht entsprechend von vier auf sechs Quartale ausgedehnt. Die Ausbildung am ZfsL verändert sich im Teilzeitmodell kaum. Sie findet in den ersten drei Halbjahren in der regulären Struktur mit durchschnittlich sieben Wochenstunden statt. Im vierten Ausbildungshalbjahr ist eine Begleitung durch das Seminar in Form von personenorientierter und fachbezogener Beratung und durch Unterrichtsbesuche vorgesehen. Durch die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes von 18 auf 24 Monate reduzieren sich deine Anwärter*innenbezüge entsprechend. Die Beihilfe wird über die gesamte Dauer des Referendariats ungekürzt gewährt.
Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Teilzeitreferendariat informieren.