Lehramtsanwärter*innen
Bei Krankheit von mehr als drei Arbeitstagen während deines Referendariats musst du ein Attest vorlegen. Wenn du länger als sechs Wochen erkrankst, kann dein Vorbereitungsdienst auf Antrag verlängert werden.
Stand 2023 – Im Krankheitsfall informierst du umgehend Seminar und Ausbildungsschule. Ein ärztliches Attest mit der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung ist erforderlich, wenn du länger als drei Arbeitstage fehlst. Die Bezüge werden weitergezahlt. Bei längerer Erkrankung, dass heißt, wenn Fehlzeiten von mehr als sechs Wochen vorliegen, kann der Vorbereitungsdienst auf Antrag in der Regel um bis zu sechs Monate verlängert werden (§ 7 Abs. 3 OVP). Nimm in diesem Fall unbedingt Kontakt mit dem zuständigen Personalrat auf.
Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Krankheit informieren.
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