Stand 2023 – Das Schulgesetz sieht vor, dass an jeder Schule ein Lehrerrat zu wählen ist. Als weitere Gremien der Mitwirkung und Mitbestimmung an den Schulen gibt es die Schulkonferenz, die Lehrerkonferenz und die Fachkonferenzen.

 

Kompetenzen des Lehrerrats

Die Einrichtung des Lehrerrates soll bewirken, innerschulische Probleme dort zu lösen, wo sie entstanden sind. Er übernimmt also eine wichtige Klärungsfunktion und hat eine starke Vermittlungsaufgabe, für die eine grundlegende Vertrauensbasis unerlässlich ist. Darüber hinaus sind dem Lehrerrat personalvertretungsrechtliche Aufgaben – die vorher beim Personalrat lagen – übertragen worden. Darunter fällt zum Beispiel die Mitbestimmung über (vorhersehbare) Mehrarbeit und Nebentätigkeiten, wovon nicht selten auch Lehramtsanwärter*innen betroffen sind und so dessen Unterstützung brauchen.

 

Aufgaben der Lehrer- und Schulkonferenz

Die Lehrerkonferenz hat die allgemeine Aufgabe, über die pädagogische Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu beraten und die Zusammenarbeit der Lehrer*innen bei der Gestaltung und Durchführung des Unterrichts zu fördern. In der Schulkonferenz werden die Interessen aller am Schulleben Beteiligten – von der Schulleitung bis zu den Schüler*innen – zusammengeführt. Maßgeblich für die Mitbestimmung im Schulsystem ist der Personalrat.

Kontakt zu den Personalrät*innen der GEW NRW

Infos zu Mitbestimmung an der Schule

Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Mitbestimmung an der Schule informieren.

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