Stand 2023 – Zwischen Prüfung und Ende des Vorbereitungsdienstes erfolgt der Unterrichtseinsatz von Lehramtsanwärter*innen (LAA) im gewohnten Umfang – also 14 Unterrichtsstunden pro Woche. Die Ausbildung geht regulär weiter und daran soll sich auch der selbstständige Unterricht in den Ausbildungsschulen orientieren. Unterricht zu Vertretungszwecken soll nur mit Einverständnis der LAA erteilt werden (§ 11 Abs. 8 OVP), bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichtspraktischen Prüfungen allerdings nur im Umfang von bis zu sechs Wochenstunden. Diese zusätzlichen Unterrichtsstunden werden als Mehrarbeit vergütet (Stundensätze derzeit 25,60 Euro (A12), 30,40 Euro (A13) und 35,54 Euro (A13 mit Zulage), Stand 01.06.2023). Weiterhin gilt die Verpflichtung zum Besuch der Seminare, die bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes stattfinden.

Mehrarbeit im Bildungslexikon

Infos zu Unterricht nach der Prüfung

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