Stand 2023 – Im öffentlichen Dienst, also in den Behörden, öffentlichen Einrichtungen und Betrieben, wie auch in den Schulen und Hochschulen, werden nach dem LPVG Personalräte gebildet. Die Personalräte vertreten die konkreten Interessen und Belange aller Kolleg*innen, und zwar gemeinschaftlich oder auch als persönliches Individualinteresse (zum Beispiel bei Versetzungswunsch) gegenüber der Dienststelle oder deren Leitung. Im Schulbereich sind Schulen und Studienseminare keine Dienststellen, wohl aber das Schulamt oder die Bezirksregierung. Im öffentlichen Schuldienst gibt es Personalräte für alle Schulformen.

Die Personalräte vertreten die Interessen der Lehrkräfte nach Schulform und Dienststelle:

  • Der örtliche Personalrat vertritt die Lehrkräfte von Grundschulen gegenüber dem Schulamt.
  • Der Bezirkspersonalrat vertritt die Lehrkräfte jeweils für alle Schulformen auf der Ebene der Bezirksregierung als maßgebliche Dienststelle.
  • Der Hauptpersonalrat vertritt die Lehrkräfte jeweils für alle Schulformen beim Schulministerium als oberste Dienststelle.

Grundsätzlich kannst du dich immer dann an den Personalrat wenden, wenn du ein personal- oder dienstrechtliches Problem hast, also bei Abordnungen, Versetzungen, Seminarwechsel, vorzeitiger Beendigung des Vorbereitungsdienstes, Fragen von Schwangerschaft und Mutterschutz oder der Elternzeit, aber auch bei sonstigen Problemen im Zusammenhang mit deiner Ausbildung. Die Adressen der für dich zuständigen Personalvertretungen erfährst du in deiner Schule oder im Seminar

Personalrät*innen der GEW NRW

Infos zu Personalrat

Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Personalrat informieren.